Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ein stark vereinfachtes Formular zur Verfügung.
Das Antragsformular zur Herabsetzung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019 finden Sie hier.
Das Antragsformular zur Fristverlängerung für die Lohnsteuer-Anmeldung finden Sie hier.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
- die Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung,
- die Fristverlängerung für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen,
- den Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung
zu beantragen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Hier finden Sie die FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen.
Solo-Unternehmern, Unternehmen bis 5 Mitarbeitern/ 10 Mitarbeitern/ 50 Mitarbeitern können Soforthilfe beantragen. Zuständig ist dafür das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Auf www.wirtschaft.nrw/corona finden Sie das digitale Antragsformular und weiterführende Informationen.
Zusätzlich finden Sie auf www.wirtschaft.nrw/corona alle Informationen und hilfreiche Links zu den Themen
- Liquiditätssicherung (Finanzierung)
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
- Überblick über diverse Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten der Partner in Nordrhein-Westfalen
- Finanzierung von Investitionen und Innovationen