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Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten. Damit haben gleichgeschlechtliche Paare erstmals die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen.
Sie benötigen Informationen zu Lohnsteuer - Freibeträgen? Auf dieser Seite haben wir diese für Sie zusammengestellt.
Die ausgefüllten Anträge/Erklärungen übersenden Sie bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Servicenummer für Fragen rund um die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM)
Sind Sie in einem Arbeitsverhältnis angestellt, beziehen Sie Arbeitslohn. Von Ihrem Bruttoarbeitslohn behält Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin neben Sozialversicherungsbeiträgen monatlich Lohnsteuer für Sie ein und führt diese an das Finanzamt ab. Im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung werden die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge auf die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Wie Sie Ihre Einnahmen und Ihre Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung richtig erklären, lesen Sie in dem Artikel "Steuertipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: So meistern Sie die Anlage N". Darüber hinaus verschaffen wir Ihnen einen Überblick rund um das Thema Lohnsteuer und das Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Änderungen im Rahmen des sogenannten ELStAM-Verfahrens erwirken können. ELStAM steht für "Elektronische-Lohnsteuer-Abzugsmerkmale" und ersetzt die abgeschaffte Papier-Lohnsteuerkarte.
Hotline für Fragen zur Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte
Finanzminister Norbert Walter-Borjans: Firmen sollten zeitig mit neuem Verfahren zur Nettolohnberechnung einsteigen. Landesweit sind schon 200.000 Arbeitgeber dabei.
Auf ihrer Jahrestagung in Stralsund haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder den Abschlussbericht zur Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens vorgelegt.
Die Abkürzung "ELStAM" steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die Ihr Arbeitgeber zur zutreffenden Ermittlung der einzubehaltenden Lohnsteuer benötigt (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Steuerlich bedeutsame Änderungen der Meldedaten (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder -austritt) werden im ELStAM-Verfahren nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dabei kann eine geringfügige Zeitverzögerung entstehen, bis Ihrem Arbeitgeber die geänderten ELStAM zur Verfügung stehen. Auf die Gültigkeit der Änderung hat diese Zeitverzögerung allerdings keine Auswirkung.