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Aktualisierter Flyer mit Steuertipps nun online und in den Finanzämtern verfügbar / Staatssekretär Dr. Opdenhövel: „Wir beantworten steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Ferien- und Nebenjobs von Schülern und Studierenden.“
Erzielen Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, so ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Das heißt: Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung erstellen, müssen Sie im Regelfall die Anlage KAP nicht mehr ausfüllen und abgeben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Dann sind doch Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP erforderlich. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Besteuerung von Kapitalerträgen. Wir informieren Sie unter anderem zum Thema "Abgeltungssteuer" und "Günstigerprüfung" und geben Tipps im Umgang mit der Anlage KAP.
Ziel der folgenden Artikel ist es allen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen in knapper Form einen Überblick über die Steuerthemen zu geben, mit denen sie in Berührung kommen oder kommen können. In den Artikeln werden nicht nur Hinweise zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung gegeben, sondern auch Tipps zum Umgang mit bestimmten Lebenssituationen. Zudem finden Sie Hinweise, welche Informationen das Finanzamt von Ihnen benötigt oder wie Sie welche Aufwendungen geltend machen können.