FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Rotes Dreieck auf weißem Grund mit dem Wort Spam

Vermeintlicher Steuerrückerstattungsanspruch: Gefälschte E-Mail des Bundeszentralamtes für Steuern

Aktuell versuchen Betrüger wieder, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Das Bundeszentralamt für Steuern warnt.

Wir weisen auf folgenden Hinweis des Bundeszentralamtes für Steuern hin:

Aktuell versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.
Sie geben sich per E-Mail als "Bundeszentralamt für Steuern" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, da Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt werden.