FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Wichtiger Hinweis für Unternehmensgründer: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bitte elektronisch abgeben.

Ab dem 1.Januar 2021 ist es aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes vom 22. November 2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER (unter www.elster.de) zur Verfügung und dient unter anderem der Erteilung einer Steuernummer.