FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Eine Frau und ein Mann schauen auf ein Tablet und lächeln.

Einfach erklärt: Das Grundsteuerportal

Die Daten zu Ihrem Grundstück auf einen Blick

Stand: Januar 2024 – Diese Seiten werden als Service für Bürgerinnen und Bürger beibehalten, jedoch nicht laufend aktualisiert.

 

Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist ein Service der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Hier können Sie die Angaben zu Ihrem Grundstück (Grundsteuer B) und zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abrufen und nach Prüfung direkt in Ihrer Feststellungserklärung eintragen. 

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab sofort möglich.


>>>Hier geht's zum Grundsteuerportal<<<


Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken Grundsteuer B

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstücks in Nordrhein-Westfalen (z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder Geschäftsgrundstück)

Als Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Wohngrundstücks haben Sie im Jahr 2022 ein individuelles Informationsschreiben von Ihrem Finanzamt erhalten. In diesem Schreiben finden Sie eine Übersicht mit Informationen und Daten, die Sie beim Erstellen der Feststellungserklärung unterstützen. Die Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in Ihrer Feststellungserklärung eintragen. Zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit nutzen Sie das Grundsteuerportal. Wählen Sie dafür im Grundsteuerportal Grundsteuer B aus.

Die Daten für Ihr Nichtwohngrundstück (z. B. Geschäftsgrundstück oder Garagenhof) können Sie über das Grundsteuerportal abfragen. Wählen Sie dafür im Grundsteuerportal Grundsteuer B aus.

Nach Eingabe der Adresse finden Sie eine digitale Karte, in der Ihr Flurstück und Gebäude eingezeichnet sind. Nach Klick auf das Flurstück erhalten Sie den Sachdatenauszug zu Ihrem Grundstück. Dieser enthält folgende Daten:

  • Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Gemarkung und Gemarkungsnummer
  • Grundbuchblattnummer
  • Flur und Flurstück
  • Fläche des Flurstücks
  • Bodenrichtwert

So können Sie die Daten für Ihre Feststellungserklärung abfragen: 

Video

So erhalten Sie Daten zu Ihrem Wohngrundstück

Für Ihr Grundstück gelten mehrere Bodenrichtwerte? 

So können Sie die Daten für Ihre Feststellungserklärung abfragen:

Video

Für Ihr Grundstück gelten mehrere Bodenrichtwerte

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Grundsteuer A

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Im Grundsteuerportal (Geodatenportal) können Sie die Daten zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen abfragen, die Sie für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen.

Dafür wählen Sie im Portal Grundsteuer A aus.

Nach Eingabe der Adresse oder Gemarkung finden Sie eine digitale Karte, in der Ihr Flurstück eingezeichnet ist. Nach Klick auf das Flurstück erhalten Sie den Sachdatenauszug zu Ihrem Flurstück. Dieser enthält folgende Daten zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, die Sie nach Prüfung in der Feststellungserklärung eintragen können:

  • Flurstückskennzeichen
  • Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Gemeinde
  • Gemarkung und Gemarkungsnummer
  • Grundbuchblattnummer
  • Flur und Flurstück
  • Fläche des Flurstücks
  • im Kataster ausgewiesene Nutzung
  • Ertragsmesszahl

Bitte beachten Sie, dass für die Feststellungserklärung weitere Angaben erforderlich sind, die Ihrem Finanzamt nicht in elektronischer Form vorliegen und im Sachdatenauszug nicht enthalten sind (z. B. Tierbestände).  

So können Sie die Daten für Ihre Feststellungserklärung abfragen: 

Video

So erhalten Sie die Daten für Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Sie haben noch Fragen?

 

 Hotline

 

Die Finanzämter sind die zentralen Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Dafür haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Mit unserer Finanzamtssuche finden Sie schnell das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt und die Hotline. Die Hotline ist von 9 - 13 Uhr erreichbar.