Landesregierung überträgt Tarifergebnis auf Beamte, Richter sowie Versorgungsempfänger
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich im Besoldungsgespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Gewerkschaften darauf verständigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. An dem Gespräch nahmen von Seiten der Landesregierung Ministerpräsident Hendrik Wüst, stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski teil.
Die Tarifeinigung sieht für das Jahr 2026 zum 1. April 2026 eine Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, sowie eine Anhebung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro vor. Für das Jahr 2027 folgt ab dem 1. März 2027 eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2 Prozent sowie eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro. Für das Jahr 2028 steigen die Tabellenentgelte ab dem 1. Januar 2028 um 1 Prozent, die monatlichen Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.
Mit der systemgerechten Eins-zu-eins-Übertragung setzt die Landesregierung ihren verlässlichen Kurs bei Besoldung und Versorgung fort. Sie knüpft damit an die Linie der vergangenen Jahre an und schafft früh Klarheit für die Beschäftigten sowie für die Versorgungsempfänger.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Landesregierung hält ihr Versprechen für einen starken und handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Nach der schnellen und vertrauensvollen Verständigung mit den Gewerkschaften übertragen wir jetzt die Tarifergebnisse Eins-zu-Eins auf unsere Beamten und Richter. Auf uns ist Verlass. Damit sorgen wir dafür, dass das Geld schnell ankommt. Es bleibt dabei: Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.“
Stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst – und der braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses sorgen wir für Respekt gegenüber der täglichen Leistung unserer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter – und zugleich für Verlässlichkeit gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die auf die Zusagen des Staates zählen. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen ist es entscheidend, dass Vertrauen in den öffentlichen Dienst und seine Rahmenbedingungen gestärkt wird – dafür setzen wir heute ein klares Zeichen.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Mit der Eins-zu-eins-Übertragung sorgen wir für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Wer Tag für Tag Verantwortung für unseren Staat trägt, soll sich auch auf eine faire und zügige Umsetzung des Tarifergebnisses verlassen können.“
Die Landesregierung leitet nun zügig das Gesetzgebungsverfahren ein, damit sie den Gesetzentwurf bereits für das Juni-Plenum in den Landtag einbringen kann.
Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW: „Es ist gut, dass der Ministerpräsident Wort hält und das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger überträgt! Das ist ein Zeichen der Verlässlichkeit und eine wichtige Anerkennung für die Beschäftigten. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in einem nächsten Schritt darum gehen, grundlegende Fragen der Besoldung zu lösen. Auch dabei setzt der DGB auf eine transparente und konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung.“
1. Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (DBB) NRW Roland Staude: „Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich der Landes- und Kommunalbeamten haben wir auch einen guten Einstieg in eine anstehende Besoldungsstrukturreform erreicht. Hier zeigt das Land die notwendige Seriosität und das erforderliche Augenmaß im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“
Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB)-NRW Gerd Hamme: „Der DRB NRW bedankt sich bei der Landesregierung für die konstruktiven Besoldungsgespräche. Eine schnelle und systemgerechte Umsetzung des Tarifabschlusses stärkt unser Land, die Justiz und stützt den demokratischen Rechtsstaat. Der DRB NRW fordert zudem eine zeitnahe Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025, um eine verfassungsgemäße Besoldung für Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte herzustellen. Diese weitere Anpassung ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch Voraussetzung dafür, dass das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber und Dienstherr auch in Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt. Wir begrüßen deshalb die Zusage des Ministerpräsidenten, die weiteren nötigen Anpassungen zeitnah umsetzen zu wollen.“
Stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di NRW Frank Bethke: „Die Übertragung des Tarifergebnisses ist ein wichtiges Signal für den öffentlichen Dienst in NRW. Sie stärkt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und unterstützt die Gewinnung neuer und junger Fachkräfte.“
Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW Ayla Çelik: „Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW NRW ist die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Anwärterinnen und Anwärter ein klares und wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Gleichzeitig dürfen wir nicht darüber hinwegsehen, dass im Besoldungsgefüge erheblicher Handlungsbedarf besteht. Dies müssen wir gemeinsam mit Nachdruck angehen – im Sinne aller Beschäftigten und für eine zukunftsfeste, gerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst.“
Gewerkschaft der Polizei (GdP)-Landesvorsitzender Patrick Schlüter: „Kein Gewackel, keine Spielchen: Mit der 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger wird NRW seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht. Jetzt ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen schnell an ihr Geld kommen."
Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 wird die Landesregierung in einem gesonderten Gesetz regeln. Dazu laufen die erforderlichen Prüfungen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Sommers eingeleitet werden.