Grundsteuerreform

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen das Grundsteuer-Bundesmodell. Ihre Kommune legt den Hebesatz fest und kann dabei für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Werte bestimmen (Hebesatzsplitting). Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kommune.