FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorausgefüllte Steuererklärung im Laptop zu sehen
04.03.2014

Gut informiert, richtig platziert - die vorausgefüllte Steuererklärung

Bürgerinnen und Bürger können Hilfe bei der elektronischen Steuererklärung ab sofort nutzen

Ab sofort wird das Ausfüllen der Steuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher.

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung wird Ihnen nun eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, denn man kann die der Steuerverwaltung übermittelten Daten von Arbeitgebern oder Versicherungen zur eigenen Person abrufen.

Steuererklärungen schnell und möglichst einfach an das Finanzamt senden sind die Ziele der elektronischen Steuererklärung  „ELSTER“. Der Zeitaufwand wird nun noch geringer: Neben Name, Adresse und Religionszugehörigkeit werden auch die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte, Bescheinigungen über Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zum Abruf bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger  können Eingabefehler vermeiden, indem sie die abgerufenen Daten einfach in die Einkommensteuererklärung übernehmen.
Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal mit der steuerlichen Identifikationsnummer (steuerliche ID) sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Die steuerliche ID befindet sich unter anderem auf dem letzten Steuerbescheid.

Nach wie vor ist es aber auch möglich, die Steuererklärung auf Papiervordrucken einzureichen. Die Vordrucke stehen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.

In begründeten Ausnahmefällen - zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen - können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de/Belegabruf sowie unter www.fm.nrw.de .