FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Minister Lienenkämper am Rednerpult.
29.06.2021

Kabinett beschließt Haushaltsplanentwurf 2022

Landesregierung hält Wort

Finanzen weiter stabil, Rettungsschirm bewährt, Rekordinvestitionen ins Aufsteigerland, normaler Haushalt erneut ohne neue Schulden. Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: "Wir geben wichtige Impulse und stellen die weitere Entwicklung unseres Landes auch im kommenden Jahr auf eine sichere finanzielle Basis."

Das Landeskabinett hat heute in Düsseldorf den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 beschlossen. Der Entwurf ist weiterhin durch die andauernde Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen geprägt. Der Etat mit einem Volumen von 87,5 Milliarden Euro wird nicht über das Niveau der letzten Finanzplanung 2019 bis 2023 vor der Corona-Pandemie ausgeweitet. Ausgenommen hiervon sind nur in Einnahmen und Ausgaben durchlaufende Posten im Landeshaushalt. Für den Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte sind keine neuen Schulden geplant.

Der Haushaltsplanentwurf für 2022 und die Finanzplanung 2021 bis 2025 setzen damit die Konzeption und finanzpolitischen Leitlinien des Haushalts 2021 und der Finanzplanung 2020 bis 2024 fort. „Trotz der weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie geben wir mit dem vorgelegten Entwurf wichtige Impulse und stellen die weitere Entwicklung unseres Landes auch im kommenden Jahr auf eine sichere finanzielle Basis“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere passgenauen Maßnahmen zeigen Wirkung. Durch die vorausschauende und vorsorgende Politik war und ist Nordrhein-Westfalen zu einer starken Reaktion auf die Corona-Pandemie in der Lage.“
 
Eckdaten Haushalt 2022 Haushalt 2021
  in Mrd. Euro  in Mrd. Euro 
Haushaltsvolumen 87,5 84,1
Steuereinnahmen 66,5 62,5
Steuerfinanzierungsquote 76,2 v.H.  74,5 v.H.
Personalausgaben 31,2 29,9
Personalausgabenquote 35,7 v.H. 35,7 v.H.
Investitionsausgaben 9,6 8,7
Investitionsquote 11,0 v.H. 10,4 v.H.
Haushaltsüberschuss 0 0


Bewährtes Haushaltskonzept: Rettungsschirm wird fortgeführt

Kernstück zur Krisenbewältigung bleibt der NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise. Die deutlichen Steuermindereinahmen gegenüber dem Vorkrisenniveau für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise. Die erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftsablaufs werden auch im kommenden Jahr noch spürbar sein. Der NRW-Rettungsschirm mit seinem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro wird daher plangemäß auch im Jahr 2022 fortgeführt.

Minister Lienenkämper: „Unser Rettungsschirm, bewilligt mit den Stimmen aller Fraktionen im Landtag, hat sich bewährt. Mit ihm haben wir in einem beispiellosen, gesamtgesellschaftlichen Kraftakt unter anderem unser Gesundheitssystem schnell und gezielt unterstützt, den von der Krise betroffenen Unternehmen durch Finanzhilfen und steuerliche Maßnahmen dringend benötigte Liquidität zur Verfügung gestellt und mit unserem Nordrhein-Westfalen-Programm ein maßgeschneidertes Investitionspaket für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land auf den Weg gebracht. Damit kann auch im Jahr 2022 weiterhin flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagiert werden.“
 

Transparente Finanzplanung ohne neue Schulden im Kernhaushalt

In der andauernden Krise wird die Landesregierung den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt weiterhin transparent voneinander abgrenzen. Für den regulären Haushalt werden weiterhin keine Schulden aufgenommen. „Damit löst die Landesregierung ihre Zusage von Beginn der Legislaturperiode ein“, stellt Minister Lienenkämper fest.
 

Investitionen mit 9,6 Milliarden Euro auf Rekordniveau

Mit ihrem Haushaltsentwurf 2022 stärkt die Landesregierung die Zukunftsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen durch gezielte Investitionen und Modernisierungsprojekte, dazu gehören u.a. Innovationen und Zukunftstechnologien, Innere Sicherheit, Bildung, Verkehr und Umweltschutz.

Der Haushaltsplanentwurf 2022 sieht Investitionen von rund 9,6 Milliarden Euro vor und damit die höchsten bisher geplanten Investitionen in einem Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Zeitraum der Jahre 2018 bis 2022 wurden bisher insgesamt Investitionen von rund 44,2 Milliarden Euro verausgabt bzw. geplant. Das sind rund 56 Prozent mehr als in der vergangenen Legislaturperiode 2013 bis 2017 (28,3 Milliarden Euro).
 

Innere Sicherheit

Vorgesehen ist eine weitere Steigerung der Mittel für die Polizei um 200 Millionen Euro für zusätzliche Stellen insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminialität sowie für die Modernisierung, Professionalisierung und Digitalisierung der technischen Ausstattung, Liegenschaften und polizeilichen Sondertechnik.
 

Modernisierung der Landesliegenschaften

Im Fokus steht zudem die Modernisierung der Landesliegenschaften –auch und gerade unter Klimaschutzaspekten. Hierzu stellt die Landesregierung mit dem Haushalt 2022 für die kommenden fünf Jahre im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro bereit. Die zur Refinanzierung der zusätzlichen Investitionen erforderlichen Mietzahlungen fallen jeweils sukzessive ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung an. Damit sollen der von der Vorgängerregierung übernommene Sanierungsstau u.a. bei den Hochschulen, Justiz und Polizeidienststellen abgebaut, die Landesgebäude modernisiert und verbesserte Gebäudestandards umgesetzt werden. Der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) ist durch seine erfolgreiche, strukturelle Reform jetzt auch in der Lage, dieses gestiegene Bauvolumen im Interesse des Landes umzusetzen. Das gesamte Portfolio mit seinen unterschiedlichen Bausubstanzen und Sanierungszuständen wird dabei in den Blick genommen, transparent zusammengeführt, strategisch geplant und systematisch aufgewertet. Mit dem Programm setzt die Landesregierung einen weiteren Konjunkturimpuls, damit das Land gestärkt aus der Krise kommt. Ziel ist die Unterstützung der Initiative der Landesregierung für eine klimaneutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030. Damit werden die bisher jährlich für solche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen bis 2026 verdoppelt und stehen zudem ein Jahr früher zur Verfügung.
 

Schule

Im Bereich Schule werden 3.971 zusätzliche Stellen mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 eingerichtet, u.a. für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung. Damit wurden seit dem Jahr 2018 insgesamt rund 10.600 zusätzliche Stellen geschaffen.

„Mit gezielten Investitionen und maßgeschneiderten Hilfen schaffen wir die richtigen Grundlagen, damit Nordrhein-Westfalen schnell den Weg aus der Corona-Pandemie findet. Wir behalten unsere Schwerpunkte fest im Blick. Gleichzeitig gilt es, mit Verantwortung, Maß und Mitte einen nachhaltigen Weg aus der Krise zu beschreiten“, betont Minister Lienenkämper. „Hierzu nutzen wir die Möglichkeiten, die das Grundgesetz mit seiner Schuldenbremse bietet. Dies hat sich in der aktuellen Krise bewährt. Die Schuldenbremse steht effektivem Handeln in schwierigeren Zeiten nicht im Weg – die dadurch geprägte Haushalts- und Finanzpolitik macht uns sogar in vielen Bereichen sehr flexibel. Wichtig ist daher ein klares Bekenntnis zu soliden öffentlichen Finanzen. Damit stärken wir die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen unseres Landes auch im Interesse künftiger Generationen."
 

Steuerschätzer: Weiterhin erhebliche Steuermindereinnahmen

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Mai 2021 die Steuereinnahmen bis zum Jahr 2025 neu geschätzt. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der letzten Finanzplanung auf Vorkrisenniveau Steuermindereinnahmen für das Jahr 2022 in Höhe von 3,649 Milliarden Euro ergeben, die aus dem Rettungsschirm zu kompensieren sind.

Die hohen Steuermindereinahmen zeigen, dass die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie tiefgreifende Spuren in der Wirtschaftsstruktur der deutschen und nordrhein-westfälischen Wirtschaft hinterlassen haben und nicht so schnell überwunden sein werden. Die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen wird daher im Jahr 2022 weiter andauern.
 

Ausblick: Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität und Tilgung

Im Jahr 2023 wird der Haushalt ohne Zuführungen aus dem NRW-Rettungsschirm mit einem ausgeglichenen Ergebnis aufgestellt. In den Folgejahren wird mit Haushaltsüberschüssen geplant. Die Überschüsse von 200 Millionen Euro im Jahr 2024 und von 500 Millionen Euro im Jahr 2025 werden planmäßig zur Tilgung der vom Rettungsschirm aufgenommenen Kredite eingesetzt.
 

Planungssicherheit für die Kommunen

Wie schon im Jahre 2021 erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des kommunalen Steuerverbunds auch im Jahr 2022 auf der Basis der Finanzplanung 2019 bis 2023 und damit auf Vorkrisenniveau. Sie erhalten damit Planungssicherheit. Die Beträge, die über die reguläre Berechnung auf Basis der Ist-Steuereinnahmen vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 hinausgehen, belaufen sich auf 930,9 Millionen Euro. Sie werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden über den NRW-Rettungsschirm finanziert und sollen erst dann schrittweise verrechnet werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände wieder gebessert hat und die Verteilsumme beim Gemeindefinanzierungsgesetz wieder steigt. Die Rückzahlungen werden vom Land für Tilgungen der über den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet.

Der Haushaltsplanentwurf 2022 richtet den Fokus darüber hinaus erneut auf mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:

Schule und Bildung

• Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sieht Mehrausgaben in Höhe von rund 446 Millionen Euro vor. Damit werden insgesamt 3.971 zusätzliche Stellen eingerichtet, unter anderem für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung. Die Landesregierung hat die Schulsozialarbeit langfristig gesichert und erhöht die jährlichen Landesmittel um 10 Millionen Euro auf 57,7 Millionen Euro. Für den Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich werden zusätzlich rund 40 Millionen Euro bereitgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen wir die Platzzahl um zusätzliche 7.830 auf dann 362.500 Plätze.

• Im Bereich der Digitalisierung werden zusätzlich rund 12,8 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstützung der Schulen - zum Beispiel bei der Arbeit mit LOGINEO NRW - erhalten die Digitalisierungsbeauftragten an den Schulen sowie die Medienberaterinnen und Medienberater zusätzliche Entlastungsstunden im Umfang von 165 Lehrerstellen.

Innere Sicherheit

• Das Auswerten von Massendaten, die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität sind weiter von besonderer Bedeutung. Dafür werden 123 zusätzliche Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt.

• Darüber hinaus wird das „Backoffice“ in den Kreispolizeibehörden gestärkt. Dafür werden 101 neue Stellen eingerichtet. 500 zusätzliche Stellen entstehen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst, um die operativen Kräfte der Polizei zu entlasten. Damit handelt es sich hier um insgesamt 2.500 Stellen in den Jahren 2018 bis 2022.

Wirtschaft, Innovation, Zukunft

• Wasserstoff ist ein zentrales Element für die klimafreundliche Modernisierung des Wirtschafts- und Energiestandorts Nordrhein-Westfalen. Für die Ko-Finanzierung großer Leuchtturm-Projekte im Rahmen des europäischen Wasserstoff-IPCEIs, regionale Initiativen sowie innovative Projekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 15 Millionen Euro zur Verfügung.

• Die Mittel zur Förderung von Innovationen werden mit dem Haushalt 2022 um rund 98 Millionen Euro erhöht. Damit stehen rund 130 Millionen Euro für wichtige Schlüsseltechnologien, wie zum Beispiel der Energieforschung, der Nano- und Mikrotechnologie, den neuen Werkstoffen, dem Anlagen- und dem Maschinenbau, der Gesundheits- und Medizinforschung, der Biotechnologie sowie insbesondere der Künstlichen Intelligenz bereit.

Familie

• Für gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich des Kinderschutzes – insbesondere zu den Ausführungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – werden 25 Millionen Euro bereitgestellt.

• Für den flächendeckenden Ausbau der spezialisierten Beratung zur Prävention sexualisierter Gewalt sind weitere Mittel von jährlich rund 5,1 Millionen Euro eingeplant. 55 Millionen Euro stehen für eine Personal- und Qualifizierungsoffensive bereit, mit der die Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen bei der Personalgewinnung unterstützt werden sollen.

Justiz

• Zum Abbau der Belastung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften werden insgesamt 255 neue Stellen eingerichtet.

• Für die Digitalisierung der Justiz werden 58 neue Stellen und für die Einrichtung von Wirtschaftsstrafkammern zur Bewältigung der Cum-Ex-Verfahren 31 neue Stellen geschaffen. Der Justizvollzug wird durch 294 neue Stellen gestärkt.

Wissenschaft und Forschung

• Die Landesregierung bietet den Hochschulen sichere finanzielle Perspektiven und trifft haushalterische Vorsorge für die neue Hochschulvereinbarung von 2022 bis 2026. Der Wissenschaftsstandort wird weiter gestärkt: Der im Rahmen der Ruhrkonferenz begonnene Aufbau von vier Research-Departments der Wissenschaftsallianz Ruhr wird fortgesetzt.

• Für den planmäßigen Aufbau der neuen Medizinischen Fakultät OWL werden die notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Mittel für die neue themenoffene Forschungsförderung werden um 15 Millionen Euro erhöht und die Ko-Finanzierung von bedeutenden Forschungsvorhaben sichergestellt, wie zum Beispiel dem Aufbau eines Wasserstoff-Clusters oder der Förderung des Maschinellen Lernens an den Standorten in Bonn und Dortmund.

Kultur

• Die erfolgreiche Stärkungsinitiative Kultur, verbunden mit einer Erhöhung des Kulturetats um 50 Prozent von 2017 bis 2022, wird planmäßig umgesetzt. Der Kulturhaushalt 2022 steigt um weitere 23,6 Millionen Euro auf einen Gesamtansatz von rund 315,7 Millionen Euro.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

• Der Haushalt 2022 schreibt das Engagement zur Anpassung an den Klimawandel, zur Zukunftsgestaltung der Landwirtschaft und der Wälder fort. Für die Unterstützung einer nachhaltigen und tierwohlgerechten Landwirtschaft sind für das Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 381 Millionen Euro unter anderem für Förderungen im Ländlichen Raum im Rahmen der EU-Ko-Finanzierung (32,3 Millionen Euro) vorgesehen.

• Als eine zentrale Klimaanpassungs-Maßnahme werden im Jahr 2022 rund 251 Millionen Euro insbesondere für den Hochwasserschutz (76,7 Millionen Euro) und Maßnahmen der Gewässerökologie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (64,3 Millionen Euro) eingesetzt.

• Um unsere Wälder multifunktional und klimafest zu gestalten, sind in der Summe Fördermittel in Höhe von 133 Millionen Euro eingeplant. Ein ebenfalls existenzielles Thema ist der Artenschutz. Für die Förderung des Insektenschutzes und der Artenvielfalt sind für das kommende Jahr rund 44,5 Millionen Euro vorgesehen.

Verkehr

• Zur weiteren Förderung und Ausweitung des Rad- und Fußverkehrs werden die Mittel von 54,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 102 Millionen Euro im Jahr 2022 nahezu verdoppelt, insbesondere für Maßnahmen der Nahmobilität sowie für Radwege an Landesstraßen. Das Land stellt zudem für Maßnahmen aus dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes im Haushalt 2022 insgesamt 40 Millionen Euro bereit, das ist ein Plus von knapp 30 Millionen Euro. Zur Förderung von Planungsleistungen auf der Schiene werden die Mittel mit dem Haushalt 2022 auf 34 Millionen Euro angehoben.

Denkmalschutz und Wohnen

• Die regional differenzierten Wohnungsmärkte, der demografische Wandel und der Klimawandel stellen neue Anforderungen an den Wohnungsbau und insbesondere die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Hierfür stellt die Landesregierung weitere 5 Millionen Euro mit dem Haushalt 2022 bereit. Gefördert werden sollen besondere innovative Elemente (z.B. begrünte Fassaden, regenerative Kälte-/Wärmetechniken, Wohnformen für Ältere etc.) im Neubau, beim Erhalt sowie dem An-, Aus- und Umbau von Wohnungsbauten.

• Nachdem bereits in den letzten Jahren die Mittel der Denkmalförderung kontinuierlich auf zuletzt 25 Millionen Euro angehoben wurden, stehen im Haushalt 2022 nun 48 Millionen Euro für Maßnahmen der Denkmalpflege zur Verfügung.

• Die Mittel für das Landesprogramm Dorferneuerung werden mit dem Haushalt 2022 um 30 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf dann 50 Millionen Euro angehoben.

Gesundheit und Pflege

• Ab dem Jahr 2021 wird das Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe vom Land zu 100 Prozent übernommen. Daneben wird die neue Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegehilfe und Krankenpflegeassistenz ablöst, über eine neue, erhöhte Schulkostenpauschale auskömmlich finanziert.

• Insgesamt erhöhen wir damit den Haushaltsansatz zur Förderung der Ausbildungen in verschiedenen Gesundheitsfachberufen um 21,9 Millionen Euro auf insgesamt rund 73,9 Millionen Euro. Zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs sowie zur Umsetzung notwendiger Bauunterhaltungsmaßnahmen werden die Bauausgaben für den Maßregelvollzug gegenüber dem Jahr 2021 um rund 39,6 Millionen Euro auf insgesamt 66,2 Millionen Euro erhöht.

Sportförderung

• Nordrhein-Westfalen setzt seine Strategie fort, sich als attraktiver Sportstandort weltweit zu empfehlen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind dafür zusätzliche Mittel in Höhe von 53 Millionen Euro vorgesehen, die für die Organisation und Nachhaltigkeitsprogramme von sportlichen Großveranstaltungen, wie die Basketball-Europameisterschaft oder die Hockey-ProLeague eingesetzt werden.