FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Laptop mit Diagrammen sowie Kalender

Treasury - Investor Relations

Das Ministerium der Finanzen darf zur Deckung der Ausgaben Kreditmittel in einer bestimmten Höhe aufnehmen. Um diese Mittel aufzunehmen, ist ein Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt unabdingbar. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Haushaltsgesetz ist das Ministerium der Finanzen ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Haushaltsplans Kreditmittel in einer bestimmten Höhe aufzunehmen. Gemäß § 2 Abs. 2 Haushaltsgesetz wachsen der Kreditermächtigung die Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten zu.

Dem Land stehen für die Kreditbeschaffung verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Benchmark-Emissionen ( > 1 Mrd.)   
  • Nachhaltigkeits-Anleihen
  • Landesschatzanweisungen 
  • Schuldscheindarlehen

Mehr Informationen und die aktuelle Präsentation finden Sie hier.

 

Andreas Becker
Head of Treasury and Pension Fund
Telefon: +49 - (0)211- 4972 - 2532
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Dr. Kirsten Häger
Head of Sustainable Finance
Telefon: +49 - (0)211- 4972 - 2295
E-Mail: @email

Stefan Wegner
Head of Funding Team
Telefon: +49 - (0)211- 4972 - 2800
E-Mail: @email