FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Landesebene"

Zum 1.Februar 2021 ist der Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (WB-Leitfaden) verbindlich in Kraft getreten.

Der Leitfaden wurde durch das Kompetenzzentrum für finanzwirtschaftliche Infrastrukturfragen im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein –Westfalen in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK unter Beteiligung der Technischen Universität Braunschweig und der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt. Er konkretisiert als Rahmenanleitung die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) und dient der Umsetzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO), gibt die methodischen Standards vor und erläutert diese aus Landessicht. Die landeseinheitliche Methodik ist für alle immobilienwirtschaftliche Maßnahmen, die nicht zu vernachlässigende wirtschaftliche bzw. finanzielle Auswirkungen haben, in der jeweils gültigen Fassung zwingend zu beachten. Die wesentlichen Elemente/Schritte der landeseinheitlichen Methodik zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen verdeutlicht nachfolgendes Schaubild:
 
 
 


Den Download-Link zum WB-Leitfaden finden Sie hier.