FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Sparkassenaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen

Aufsicht über die Sparkassen, die Sparkassen- und Giroverbände, die Prüfungsstellen, die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen und die LBS Landesbausparkasse NordWest

Die Sparkassenaufsicht im Ministerium der Finanzen übt für das Land Nordrhein-Westfalen die Aufsicht über den gesamten Sparkassenbereich aus. Sie überprüft, ob die Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkassen den Gesetzen und der Satzung entsprechen. Die Sparkassenaufsicht ist somit als Rechtsaufsicht ausgestaltet, nicht als Fachaufsicht. Die kreditwirtschaftliche Aufsicht wird für alle privaten Banken, Sparkassen, genossenschaftlichen Institute etc. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt.

​Rechtsgrundlagen

Das Sparkassenrecht wird in Deutschland jeweils von den Ländern geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt das Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen (SpkG). Das SpkG regelt nur das Organisationsrecht der Sparkassen. Für das Geschäftsrecht gilt bundesweit und einheitlich für alle privaten Banken, Sparkassen und genossenschaftlichen Institute insbesondere das vom Bundestag erlassene Kreditwesengesetz (KWG).
 

Sparkassen

Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Träger sind kommunale Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Städte und Kreise. Die Sparkassen nehmen einen öffentlichen Auftrag wahr. Sie haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen. Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsgruppen.
 

LBS Landesbausparkasse NordWest

Die LBS NordWest pflegt das Bausparen und fördert den Wohnungsbau. Das Organisationsrecht wird durch den Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die LBS Landesbausparkasse NordWest geregelt. Das Geschäftsrecht wird bundeseinheitlich für alle Bausparkassen, also auch diejenigen aus dem privaten und genossenschaftlichen Bereich, durch das vom Bundestag erlassene Bausparkassengesetz normiert.
 

Verbraucherschutz

Die Sparkassenaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen ist als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet. Sie nimmt die ihr nach SpkG zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Daher darf sie nicht einschreiten, wenn Verbraucher ihr Anliegen auch in einem Verfahren vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten geltend machen können. Für den Verbraucherschutz in Sparkassensachen gibt es drei Anlaufstellen:
 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Auf der Website der BaFin finden sich umfassende Hinweise zum Verbraucherschutz einschließlich Ansprechpartner, Verbrauchertelefon etc.
 

Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden können sich bei Meinungsverschiedenheiten aller Art kostenlos an die Schlichtungsstelle des DSGV wenden. Nähere Informationen sind auf der Website des DSGV erhältlich. Zur Verfahrensvereinfachung kann dort auch ein Beschwerdeformular heruntergeladen werden.
 

Beschwerdestelle Bausparkasse

Bei einer Meinungsverschiedenheit mit der LBS NordWest können sich Verbraucher zuerst an die interne Beschwerdestelle der LBS NordWest wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Sollte keine Einigung erzielt werden, so haben sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), einem unabhängigen und neutralen Streitschlichter, einzuleiten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des VÖB.