Risikomanagement im Zuwendungsverfahren
Mit der von der Landesregierung verfolgten Modernisierung des Zuwendungsverfahrens soll unter anderem erreicht werden, dass sich die bewilligenden Stellen verstärkt auf die Prüfung der tatsächlich risikobehafteten Fälle konzentrieren können. Voraussetzung dafür ist die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, Risikomanagementsysteme (RMS) im Zuwendungsverfahren einzusetzen (§ 29a HHG, Experimentierklausel). Risikomanagement umfasst die systematische Erfassung und Bewertung von Risikofaktoren sowie die gezielte Steuerung von Maßnahmen basierend auf den ermittelten Risiken. Dabei ist das Ziel nicht, jedes theoretisch denkbare Risiko auszuschließen, sondern vor allem Missbrauch zu verhindern und präventiv zu wirken, Betrugsfälle gezielt aufzudecken oder zumindest die Wahrscheinlichkeit ihrer Entdeckung deutlich zu erhöhen. Zudem soll durch eine risikoorientierte Fallsteuerung die individuelle Bearbeitung durch die zuständigen Amtsträger optimiert werden. Die Qualität der Bearbeitung soll durch standardisierte Abläufe langfristig verbessert werden.
Risikomanagement unterstützt dabei, mit den verfügbaren Ressourcen das bestmögliche Ergebnis im Spannungsfeld zwischen gesetzeskonformen, gleichmäßigen Zuwendungsverfahren und gleichzeitig zeitnahem sowie wirtschaftlichem Handeln zu erzielen. Wird ein Fall im Rahmen eines RMS zur personellen Bearbeitung ausgewählt, sind die erforderlichen Ermittlungen und Prüfungen entsprechend der individuellen Umstände durchzuführen. Dies kann je nach Situation eine punktuelle oder auch umfassende Prüfung bedeuten. Im Fall einer Zufallsauswahl dient die Überprüfung unter anderem dazu, die Wirksamkeit der Aussteuerungsmechanismen zu bewerten.