Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Das KONSENS-Produkt „ELeV – elektronisches Ermäßigungsverfahren“ spart Millionen Menschen pro Jahr einen Gang zum Finanzamt. Das RZF ist dafür Dreh- und Angelpunkt.
Über 1.000 Nachwuchskräfte der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen feiern ihre Abschlüsse / Staatssekretär Dr. Günnewig: „Gratulation zu Ihrer beeindruckenden Leistung. Sie sind bestens auf das Berufsleben in unserer Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen vorbereitet."