Onlinezugangsgesetz: Zahl der Digitalisierungsangebote wächst

Das KONSENS-Produkt „ELeV – elektronisches Ermäßigungsverfahren“ spart Millionen Menschen pro Jahr einen Gang zum Finanzamt. Das RZF ist dafür Dreh- und Angelpunkt.

Im Herbst hat die Abgabe der Anträge auf Lohnsteuerermäßigung regelmäßig Hochkonjunktur. Bislang warteten vor den Türen der Service- und Informationsstellen der Finanzämter die Steuerpflichtigen, um mit einem Formular vor dem Beginn des neuen Jahres einen Freibetrag oder die Lohnsteuerklassenänderung zu beantragen. Seit Oktober 2021 können diese Anträge digital über „Mein Elster“ abgegeben werden. Pro Jahr sparen damit potentiell rund vier Millionen Steuerpflichtige den Gang zum oder einen Brief ans Finanzamt.

RZF ist Dreh- und Angelpunkt für das elektronische Ermäßigungsverfahren

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch und medienbruchfrei anzubieten. Das treibt die Digitalisierung voran. Das gilt auch für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Das RZF ist dafür der Dreh- und Angelpunkt. Roland Burau, Fachreferent im RZF, leitet das Verfahren. „Seit der Freischaltung dieses digitalen Angebots Anfang Oktober sind bis Ende 2021 bereits 100 000 Online-Anträge bei uns eingegangen. Das zeigt die große Akzeptanz von digitalen Behördenangeboten in der Bevölkerung. Viele haben in kurzer Zeit den Vorteil schon erkannt“, so der IT-Experte.

Kick-off der Erweiterungsstufe im Sommer 2022

Bereits im Sommer 2022 beginnen die Projektarbeiten für eine Erweiterung, die zusätzliche digitale Eingabemöglichkeiten und Vereinfachungen möglich machen werden.