FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Unterricht und Prüfungen

Lerninhalte

Das sind die Lerninhalte an unserer Landesfinanzschule NRW:

  • Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung
  • Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes
  • Allgemeines Abgabenrecht
  • Allgemeine Rechtskunde
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
  • Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
  • Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe und Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung 
    sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung

Sie verstehen nur Bahnhof? Keine Sorge – schon nach kurzer Zeit werden Sie feststellen, was sich hinter den Prüfungsfächern verbirgt. Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen zuvor unbekannt waren, gehören dann ganz selbstverständlich zu Ihrem Wortschatz. Genau das macht das Steuerrecht so spannend: Es eröffnet eine neue, interessante Welt mit klaren Strukturen und vielfältigen Inhalten.

Erläuterung zu den einzelnen Fächern:

Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung

Themenschwerpunkte des Fachs „Politische Bildung“ bilden die Bereiche: Grundsätze des Grundgesetzes, Grundrechte, Gesetzgebungsverfahren, das Bundesland NRW, die Europäische Union und die allgemeine Gesellschaftslehre.

Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes

Die Grundzüge des öffentlichen Dienstes und des Beamtenverhältnisses bilden die Themenschwerpunkte des Faches „Allgemeine Verwaltungskunde“.
In diesem Fach wird unter anderem der Ausbildungsverlauf für die Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) vorgestellt und erklärt, wie sich die Prüfungsgesamtnote errechnet.

Allgemeines Abgabenrecht (Abgabenordnung)

Die „Abgabenordnung“ wird auch als das „Grundgesetz" des Steuerrechts bezeichnet, da sich in ihr grundlegende Regelungen finden, die für alle Steuerarten gelten. Es werden verfahrensrechtliche Grundsätze wie zum Beispiel die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid behandelt.

Allgemeine Rechtskunde

In dem Fach „Allgemeines Recht“ geht es um die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Regelungsbereiche des Bürgerlichen Rechts wie zum Beispiel das Familien- oder Erbrecht, sowie diejenigen Teilgebiete aus dem Schuld- und Gesellschaftsrecht, die auch für das Steuerrecht wichtig sind.

Steuern vom Einkommen und Ertrag (Einkommensteuer)

Die „Einkommensteuer“ ist eine Steuer, die auf das Einkommen einer natürlichen Person (= Mensch) erhoben wird. Nach erfolgter Unterrichtung können die Schüler und Schülerinnen entscheiden, wer einkommensteuerpflichtig ist, welches Einkommen der Einkommensteuer unterworfen wird und wie hoch die Einkommensteuer festgesetzt wird.

Umsatzsteuer

Das Fach „Umsatzsteuer“ beschäftigt sich mit der Besteuerung von Umsätzen und dem Vorsteuerabzug für Unternehmer. Es wird geprüft für welche Art von Leistungen überhaupt Umsatzsteuer entsteht und wie hoch der anzuwendende Steuersatz (7 % oder 19 %) ist.

Buchführung und Bilanzwesen

In diesem Fach lernt man das betriebliche Rechnungswesen und die doppelte Buchführung kennen. Wir bilden Buchungssätze, erstellen Schlussbilanzen, bewerten Wirtschaftsgüter und erlernen, welche Auswirkungen Korrekturen falscher Ansätzen haben.

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Im Unterrichtsfach „Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung“ geht es um die Ermittlung/Berechnung des Einheitswerts für das Grundvermögen als Grundlage für die Grundsteuer.
Darüber hinaus werden die Grundsätze der Erbschaft- und Schenkungssteuer vermittelt. 

Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)

Das Fach „Steuererhebung“ beinhaltet die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Folgen verspäteter Zahlung und die Vollstreckung. Weitere Schwerpunkte sind die Themen Ratenzahlung und Erlass.

Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Wirtschaftskunde vermittelt das Basiswissen über die Wirtschaftswelt und beinhaltet die Themenbereiche Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre.
In der Sozialkunde geht es insbesondere um die soziale Absicherung, die der Staat für den einzelnen Bürger bietet.

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

In diesem Fach werden die Grundlagen der Kommunikation, sowie kooperatives Verhalten in der Finanzverwaltung und Bürgerorientierung vorgestellt. Diese Themen werden in Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen gemeinsam erarbeitet.

Organisation

Im Fach „Organisation“ wird ein Überblick über den Aufbau und die Aufgaben der Landesfinanzverwaltung gegeben. Praxisbezogen werden hierbei unter anderem die Verwaltungsziele, sowie Inhalte des Risikomanagements und des Controllings unterrichtet.

Unterricht

Unsere Unterrichtsplanung:

Die Lerninhalte werden nach einem fest vorgegebenen Stundenplan unterrichtet. Diese sind für alle 
Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten der Länder bundeseinheitlich geregelt. Der Unterricht findet 
überwiegend vormittags statt. Der Nachmittag steht für die Nacharbeit zur Verfügung.

Hier wird in Klassenverbänden bis zu maximal 25 Personen und nach einem fest vorgegebenen Stundenplan unterrichtet.

Der Unterricht an der Landesfinanzschule folgt einem festen Stundenplan und findet zu folgenden Zeiten statt:

1. Stunde – 07:45 bis 08:30 Uhr
2. Stunde – 08:40 bis 09:25 Uhr
3. Stunde – 09:35 bis 10:20 Uhr
4. Stunde – 10:50 bis 11:35 Uhr
5. Stunde – 11:45 bis 12:30 Uhr
6. Stunde – 12:40 bis 13:25 Uhr

Die 7. und 8. Stunde sind flexibel gestaltet: Sie bieten – je nach Stundenplan – Raum für verpflichtende Übungseinheiten oder ein freiwilliges Betreuungsangebot, das individuell genutzt werden kann.


7. Stunde – 14:25 bis 15:10 Uhr
8. Stunde – 15:15 bis 16:00 Uhr

Der Wochenstart beginnt montags mit der 2. Stunde – so bleibt morgens etwas mehr Zeit zum Ankommen. Freitags endet der Unterricht in der Regel nach der 5. Stunde und ermöglicht so einen früheren Start ins Wochenende.

Für alle regulären Unterrichtszeiten gilt Anwesenheitspflicht.

Materialien

Materialien

Für die fachtheoretische Ausbildung erhalten Sie ein Tablet mit allen digitalen Lernmaterialien und Übungsinhalten – so arbeiten Sie im Unterricht vollständig digital.

Die amtlichen Gesetzestexte werden Ihnen zusätzlich in Buchform zur Verfügung gestellt.

Klassische Schreibmaterialien erhalten Sie weiterhin im Finanzamt, im Unterricht an der Landesfinanzschule werden diese aber in der Regel nicht mehr benötigt.

Prüfungen

Unser Prüfungskonzept

Schon in den ersten Wochen finden sogenannte Lernerfolgskontrollen statt, mit deren Hilfe Sie im Rahmen von Multiple-Choice-Aufgaben und Short-Answer-Questions das bereits Erlernte überprüfen können - hierfür werden noch keine Noten vergeben.
Im weiteren Verlauf der theoretischen Ausbildung werden dann Leistungstests und Aufsichtsarbeiten (Klausuren) geschrieben, die in die Benotung des jeweiligen Fachs einfließen und die Sie auf Ihre Prüfungsarbeiten vorbereiten sollen.

Der letzte Schritt: Ihre Laufbahnprüfung

Nach zwei intensiven Ausbildungsjahren ist es so weit – die Laufbahnprüfung steht an. Sie markiert den Abschluss Ihres Lehrgangs und kann bei Bedarf wiederholt werden.

Die Prüfung besteht aus fünf jeweils dreistündigen Klausuren in folgenden Fächern:

  • Allgemeines Abgabenrecht

  • Buchführung und Bilanzwesen

  • Steuererhebung

  • Umsatzsteuer

  • Steuern vom Einkommen und Ertrag

Ergänzt wird das Ganze durch eine mündliche Prüfung.

In die Gesamtnote fließen nicht nur Ihre Vornoten ein, sondern auch die Bewertung Ihrer berufspraktischen Ausbildungszeit – ein ganzheitliches Bild Ihrer Leistungen also.

Mit bestandener Prüfung erhalten Sie die Berufsbezeichnung „Finanzwirtin“ oder „Finanzwirt“ – und sind bereit für den nächsten Schritt in Ihrer Karriere in der Finanzverwaltung.