FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Landwirtschaftskammerumlage (LKU)

neues Gesetz – neue Behördenzuständigkeit – neue Berechnung

Landwirtschaftskammerumlage 2026: Versand der Bescheide startet im September

Die Eigentümer landwirtschaftlich bewerteter Flächen erhalten ihre Festsetzungsbescheide im September 2026 per Post. Das Zahlungsziel für die Umlage ist der 15. Oktober 2026.

Das SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Landwirtschaftskammerumlage 2026 steht zur Verfügung. In Einzelfällen kann aus technischen Gründen eine manuelle Überweisung erforderlich sein. Bitte beachten Sie die Hinweise in Ihrem Umlagebescheid.

Im September schließt das Landesamt für Finanzen die Bearbeitung des Umlagejahres 2025 ab. Umlagepflichtige Personen, bei denen Anpassungen der Umlagebescheide für 2025 erforderlich sind, erhalten die entsprechenden Änderungsbescheide in den kommenden Wochen.

Weitere Informationen zur Landwirtschaftskammerumlage sowie zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie in unseren FAQs. Als Kontaktmöglichkeit nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

 

Landwirtschaftskammerumlage ab 2025: Hinweise zur Umstellung und Bearbeitung von Anfragen

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Landwirtschaftskammerumlage auf Grundlage des neuen Grundsteuerwerts berechnet. Für die Festsetzung und Erhebung der Umlage ist seitdem das Landesamt für Finanzen (LaFin) zuständig. Zuvor war der Einheitswerte maßgeblich und die Finanzämter in NRW zuständig. 
Der Grundsteuerwert wird weiterhin von den Finanzämtern festgestellt und dem Landesamt für Finanzen übermittelt. 
Das Landesamt für Finanzen bittet um Verständnis, falls es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir derzeit möglichst abzusehen.

Bescheidversand 2025: Hinweis für einzelne Empfänger

In wenigen Fällen konnten Bescheide für das Jahr 2025 bislang nicht zugestellt werden, weil dem Landesamt für Finanzen (LaFin) keine aktuelle Anschrift vorlag. Das LaFin hat die Anschriften inzwischen ermittelt. Der Versand dieser Bescheide erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026.

Betroffene müssen nicht selbst tätig werden.

 

So zahlen Sie die Umlage 2026
Für den Einzug der Landwirtschaftskammerumlage 2026 steht das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Wenn Sie ein gültiges SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Umlagebetrag zum 15.10.2026 eingezogen. Andernfalls überweisen Sie den Umlagebetrag bis zum 15.10.2026 oder nutzen Sie die Möglichkeit, ein gültiges SEPA-Mandat zu erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie unter: SEPA Lastschriftmandat LKU

 

Zuständigkeiten
Bitte beachten Sie folgende Zuständigkeitsverteilung:

  • Fragen zum Grundsteuerwert, zur Lagebezeichnung der wirtschaftlichen Einheit sowie zu Änderungen von Eigentums- oder Anschriftsdaten: Grundstücksstelle des zuständigen Finanzamtes-
  • Fragen zur Festsetzung und Zahlung der Landwirtschaftskammerumlage: Landesamt für Finanzen

 

Hinweise
Eine genaue Lagebezeichnung der wirtschaftlichen Einheit ist dem jeweiligen Grundsteuerwertbescheid zu entnehmen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen.

 

Neues Gesetz

Ab 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft.
Mit der Überarbeitung des Grundsteuergesetzes geht die Anpassung des Gesetzes zur Landwirtschaftskammerumlage einher. Wir informieren Sie über wichtige Neuerungen zur Kammerumlage. 

 

Elektronische Kommunikation

Im Verfahren zur Landwirtschaftskammerumlage möchten wir die digitalen Möglichkeiten nutzen, um sicher und unkompliziert mit Ihnen zu kommunizieren. Wir laden Sie ein, auf diese Weise gemeinsam mit uns den Umweltschutz zu unterstützen.
Zu diesem Zweck wird unser Fachverfahren im Laufe des Jahres 2025 mit dem Serviceportal NRW verknüpft. Dort werden Sie verschiedene Anträge und Vorlagen finden, mit denen Sie Ihre Anliegen einfach und bequem online an uns senden können. Zudem haben Sie die Möglichkeit, dem digitalen Versand von Bescheiden und Schreiben zuzustimmen, damit wir die Verwaltung papierlos gestalten können.

 

Bitte beachten Sie, dass für Fragen bezüglich der Grundsteuer und der Landwirtschaftskammerumlage für Veranlagungszeiträume bis 2024 einschließlich weiterhin Ihr örtliches Finanzamt zuständig ist. Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier: Finanzamtsfinder

 

Informationen zur Landwirtschaftskammer NRW erhalten Sie unter LandwirtschaftskammerNRW .