FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Lehrerin steht vor der Tafel und zeigt in Richtung Schüler. Vor ihr sitzen Schülerinnen und Schüler, die aufzeigen.

Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13

Die Landesregierung beabsichtigt nach den Herbstferien einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I stufenweise angehoben wird. Nach einer Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände soll der Gesetzentwurf sodann dem Landtag zugeleitet werden. 

Der Gesetzentwurf wird folgende Eckpunkte enthalten:

  • Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
  • Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog.  nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
  • Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.
  • Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.
  • Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
  • Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.

Damit wird der entsprechende Auftrag der Koalitionsvereinbarung 2022 - 2027 von CDU und GRÜNEN umgesetzt.