FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
grünes Häkchen mit Silhouetten von Menschen

Versicherungsaufsicht

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen übt die Versicherungsaufsicht über diejenigen öffentlich-rechtlichen Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen aus, die nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstehen. Das Hauptziel der Beaufsichtigung ist dabei der Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstigten von Versicherungsleistungen. Zu diesem Zweck überwacht die Aufsichtsbehörde den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherer im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht im Allgemeinen und einer Finanzaufsicht im Besonderen im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben für die Versicherungsaufsicht (Solvency II).

Die nach Solvency II zu veröffentlichenden Angaben zur Versicherungsaufsicht des Landes finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die dem Land Nordrhein-Westfalen übertragene Versicherungsaufsicht über private Versicherungsunternehmen wird von den Bezirksregierungen ausgeübt. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Aufsicht über die Versorgungswerke der freien Berufe wird als allgemeine Körperschaftsaufsicht und als Versicherungsaufsicht ausgeübt. Gegenstand der Versicherungsaufsicht ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Geschäftsbetriebs der Versorgungswerke und die ausreichende Wahrung der Belange der Mitglieder.

 Die Regelungen zur Aufsicht finden sich zum einen im Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes (VAG) sowie zum anderen im Landesversicherungsaufsichtsgesetz (VAG NRW) und der Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (VersAufsVO NRW).