FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Geänderte Kontoverbindung beim Finanzamt Velbert - Ab Februar 2020 Zahlungen an das Finanzamt ausschließlich über das Konto der Bundesbank

Überweisungen auf das Konto der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert sind noch bis zum 31. Januar 2020 möglich

"Zahlungen an das Finanzamt Velbert sind ab dem 01. Februar 2020 nur noch über das Konto der Bundesbank (Düsseldorf) möglich (Finanzamt Velbert: IBAN DE96 3000 0000 0033 0015 04 BIC MARKDEF1300),“ sagt Herr Schwabe, Leiter des Finanzamts Velbert. „Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, etwaige Überweisungen oder Daueraufträge an das Finanzamt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen“, erläutert Herr Schwabe.

Überweisungen und Einzahlungen auf das Konto bei der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert können noch bis zum 31. Januar 2020 vorgenommen werden. Danach werden keine Aufträge mehr ausgeführt, da das Konto ab dem Zeitpunkt nicht mehr existiert. Allen, die bislang per Überweisung oder Dauerauftrag ihre Steuern bezahlen, wird daher geraten, umgehend ihre Bankdaten zu ändern oder vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

Für alle diejenigen, die bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, ändert sich nichts. Wer noch kein SEPA-Lastschriftmandat bei seinem zuständigen Finanzamt hinterlegt hat, kann dies einfach und unbürokratisch nachholen. Der Vordruck ist im Internet auf der Seite der Finanzverwaltung NRW unter folgendem Link zu finden: /zahlungsverkehr. Der Vordruck kann ausgefüllt an das Finanzamt geschickt werden.

Grund für die Umstellung ist die Anpassung der Gebührenstruktur seitens der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert. Ab dem 01. Februar 2020 erhebt die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert Kosten für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden, hat sich das Finanzamt Velbert dazu entschieden, künftig ausschließlich die kostenlosen Serviceleistungen der Bundesbank zu nutzen.