Allgemeines
Aus steuerlicher Sicht versteht man unter „Ehrenamt“ eine Tätigkeit, die meist nebenberuflich ausgeübt wird und die dem Gemeinwohl der Gesellschaft dient. Typischerweise wird das Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen wie zum Beispiel in Vereinen oder Stiftungen ausgeübt. Es ist auch möglich ein solches Ehrenamt bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, städtische Einrichtungen, etc.) auszuüben.
Einnahmen aus einer solchen Beschäftigung können bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein.
Übungsleiterfreibetrag & Ehrenamtspauschale
Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag wurde zum 1. Januar 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben. Ebenso steigt die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben. Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG werden hierdurch begünstigt.
Von der höheren Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die nebenberuflich in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, profitieren ebenfalls von der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Spenden & Mitgliedsbeiträge
Spenden und Mitgliedsbeiträgen an steuerbegünstigte Vereine und andere Körperschaften sind als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung abziehbar. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € genügt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen. Mehr Infos dazu finden Sie in den Steuertipps für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Noch Fragen?
Bei weitergehenden Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern.