Die Abteilung Landesweite Services (LS)
Die Abteilung Landesweite Services (LS) übernimmt zentral Aufgaben, die für die gesamte Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen von Bedeutung sind. Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf Lierenfeld und wird von Frau Yvonne Diepenbruck geleitet.
Zu den landesweiten Aufgaben der Abteilung gehören:
- das Personalmarketing Karriere.NRW,
- Vorfahrt für Weiterbeschäftigung,
- der Fremdsprachendienst,
- die Landwirtschaftskammerumlage.
Zudem die Zentrale Reisestelle für die Finanzverwaltung, sowie die Service-Hotline des Landesamts für Finanzen.
Die Abteilung versteht sich bei Wahrnehmung Ihrer Aufgaben als moderner, serviceorientierter und verlässlicher Partner.
Das Referat LS1 übernimmt Aufgaben im landesweiten Personalmarketing und bei Projekten zum Personaleinsatz innerhalb der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens.
Zu den Aufgaben gehören:
- Karriere.NRW: Das Referat betreut das landesweite Karriereportal. Hier werden die Stellenangebote der Landesverwaltung veröffentlicht.
- Vorfahrt für Weiterbeschäftigung: Das Referat begleitet Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten, die ihren bisherigen Dienst aufgrund einer drohenden Dienstunfähigkeit nicht mehr ausüben können.
- Betreuungsbehörde: Das LaFin ist seit dem 1. Januar 2023 Betreuungsbehörde. Das Referat ist in diesem Bereich mit entsprechenden Aufgaben befasst.
- Fremdsprachendienst: Der Fremdsprachendienst der Landesregierung übernimmt Übersetzungen für verschiedene Ministerien und weitere Stellen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens.
Das Referat LS2 betreibt das Service Center des Landesamts für Finanzen. Die Beschäftigten nehmen Anrufe entgegen, klären die Mehrheit der Anliegen bereits im Erstkontakt und leiten Anfragen bei Bedarf an die zuständigen Fachbereiche weiter.
Dazu gehören insbesondere Fragen und Anliegen zu:
- Unterhaltsvorschuss
- Landwirtschaftskammerumlage
- Landeshauptkasse
Das Referat LS3 ist zentral für alles zum Thema Dienstreiseangelegenheiten zuständig.
Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt das LaFin sukzessiv die Bearbeitung für alle Beschäftigten der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens.