FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Stabsstellen

Die Stabsstellen des Landesamtes für Finanzen Nordrhein-Westfalen (LaFin) sind unmittelbar der Behördenleitung unterstellt. Sie unterstützen die Behördenleitung bei übergreifenden fachlichen, strategischen, rechtlichen und organisatorischen Aufgaben. Bei ihrer Aufgabenwahrnehmung arbeiten sie eng mit den Fachbereichen des LaFin zusammen.

Sie bündeln spezialisierte Expertise, schaffen verlässliche Entscheidungsgrundlagen und tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung und Leistungsfähigkeit der Behörde bei.

Die Stabsstelle UVG befasst sich mit Grundsatzangelegenheiten zum Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Sie koordiniert übergreifende Themen der UVG-Abteilungen in Essen, Hamm und Köln und stellt dabei die einheitliche und rechtskonforme Bearbeitung der Aufgaben an allen drei Standorten sicher. 

Die Stabsstelle Strategisches Controlling sorgt für transparente Analysen, erarbeitet Kennzahlen und Berichte. 

Sie unterstützt die Haushalts- und Ressourcenplanung und betrachtet dabei die Entwicklung von Aufgaben, Prozessen und Ressourcen innerhalb der Behörde.

Darüber hinaus begleitet sie übergreifende Planungs- und Steuerungsprozesse und unterstützt die Behördenleitung bei deren Ausrichtung und Weiterentwicklung.

Die Stabsstelle Justiziariat / Innenrevision / Datenschutz / Vergabe bündelt verschiedene rechtliche und prüfende Aufgaben des LaFin.

Sie unterstützt die Fachbereiche bei rechtlichen Fragestellungen, führt interne Prüfungen durch und bearbeitet Aufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Vergabe nach Maßgabe der geltenden Normen.