FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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Wenn der Staat Erbe wird

Gemeinsam mit den Bezirksregierungen hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ein Nachlassregister ins Leben gerufen: Potenzielle Erben können sich online informieren, ob ihnen ein vom Staat verwalteter Nachlass zusteht.

Fiskalische Erbschaften entstehen, wenn für einen Nachlass keine gesetzlichen Erben gefunden werden oder wenn alle gesetzlichen Erben das Erbe ausschlagen. In diesem Fall wird die Erbschaft in Deutschland an den Staat übertragen. 
In Nordrhein-Westfalen koordiniert die Finanzverwaltung gemeinsam mit den Bezirksregierungen die Nachlassverwaltung und veröffentlicht hier und auf open.nrw ein Nachlassregister. Potenzielle Erben, die vermuten, dass ein ihnen zustehender Nachlass dem Staat zugeschlagen wurde, können in diesem Register nachschauen und sich bei den zuständigen Bezirksregierungen erkundigen, ob ihnen ein Erbe zusteht. 
Das Nachlassregister informiert erstmals öffentlich und im Rahmen der Open-Data-Initiativen über diese fiskalischen Erbschaften. Alle Fälle und Anfragen bearbeiten die Bezirksregierungen. Nach einer entsprechenden Anfrage müssen die örtlich zuständigen Gerichte feststellen, ob ein Anspruch berechtigt ist. Auch Mieter oder Vermieter einer vom Staat verwalteten Immobilie können sich an die zuständigen Dezernate – die Justiziariate der Bezirksregierungen – wenden. In Nordrhein-Westfalen sind die fünf Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Münster und Detmold  zuständig. Auf ihren Websites gibt es weitere Informationen zum Thema und die Kontaktadressen der zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. 

Ziel und Aufgabe der Bezirksregierungen ist stets die vollständige Verwertung des Nachlasses und Überführung in Geldvermögen. Für verwertete Gegenstände gilt: Der Erlös und die Kosten der Verwertung werden in der bei der Bezirksregierung geführten Nachlassakte dokumentiert, so dass vom Nachlassgericht bestätigte Erben mit Ihrem Erbschein die Herausgabe des nach Abzug der Verwaltungs- und Verwertungskosten verbleibenden Nachlasswertes verlangen können. Ein Nachlass kann 30 Jahre lang an potenzielle Erben übergeben werden.
Gestartet wurde das Nachlassregister mit den Daten der Bezirksregierungen Arnsberg und Köln. Seit dem 1. Januar 2023 sind auch die Daten der Bezirksregierung Detmold verfügbar. Zum 1. Januar 2024 sind die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster hinzugetreten.
Die Daten werden in maschinenlesbarer Form und in Form von Excel-Tabellen veröffentlicht: 

Nachlassregister der Bezirksregierung Arnsberg in maschinenlesbarer Form (csv-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Arnsberg in Excel-Form (xlsx-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Detmold in maschinenlesbarer Form (csv-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Detmold in Excel-Form (xlsx-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Düsseldorf in maschinenlesbarer Form (csv-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Düsseldorf in Excel-Form (xlsx-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Köln in maschinenlesbarer Form (csv-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Köln in Excel-Form (xlsx-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Münster in maschinenlesbarer Form (csv-Format),

Nachlassregister der Bezirksregierung Münster in Excel-Form (xlsx-Format).

Das Fiskuserbrecht folgt der Idee, dass es jemanden geben muss, der den Nachlass so verwaltet, dass Ansprüche gegenüber dem Nachlass aus dem Nachlassvermögen befriedigt werden können. Paragraf 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass das Land in Deutschland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, sich um den Nachlass kümmert. In Nordrhein-Westfalen sind die örtlich zuständigen Bezirksregierungen verantwortlich.
Die entstandenen und nicht zuzuordnenden Überschüsse verwaltet der Staat nach förmlichen Beschlüssen der zuständigen Nachlassgerichte. Er ist auch Ansprechpartner für Gläubiger, deren Forderungen aus dem Gesamtnachlass bedient werden sollen. Zunächst identifiziert die zuständige Bezirksregierung bevorrechtigte Forderungen. Diese stellt zudem fest, ob und in welcher Höhe potenzielle weitere Forderungen beglichen werden müssen.st der Erblasser im Ausland verstorben und gleichwohl deutsches Erbrecht anzuwenden, erbt nach dem BGB und laut der im Jahr 2015 in Kraft getretenen Europäischen Erbrechtsverordnung der Bund. Für den Bund verwaltet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Nachlässe, die dem Bund zugefallen sind.

Wir haben ergänzend einige Informationen zur Bearbeitungsstatistik rund um die Aufgabe der Nachlassverwertung zusammengestellt und bieten diese an dieser Stelle sowohl in maschinenlesbarer als auch in Excel-Tabellen für Sie an.

Bearbeitungsstatistik (csv-Format)

Bearbeitungsstatistik (.xlsx-Format)