Geldwäscheprävention bei Lohnsteuerhilfevereinen
Seit dem 01. Januar 2020 gehören Lohnsteuerhilfevereine zum Kreis der Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) und haben somit neue Aufgaben zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen. In Nordrhein-Westfalen tätige Lohnsteuerhilfevereine unterliegen damit der Aufsicht der Oberfinanzdirektion.
Als Aufsichtsbehörde stellen wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zur Verfügung:
Annahme von Hinweisen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz für Lohnsteuerhilfevereine
Mitspracherecht bei der Arbeit der Anti Money Laundering Authority (AMLA)
Die AMLA organisiert offene öffentliche Konsultationen, um Fakten und Perspektiven von allen interessierten Parteien einzuholen, bevor wichtige Regulierungsprodukte fertiggestellt werden. Durch Ihre Teilnahme helfen Sie uns, die Qualität, Legitimität und Wirksamkeit des EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Laufende Konsultationen können Sie unter folgendem Link einsehen:
Öffentliche Konsultationen - Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung