FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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04.07.2013

Dreieinhalb Millionen Beschäftigte haben eine elektronische Lohnsteuerkarte

Finanzminister Norbert Walter-Borjans: Firmen sollten zeitig mit neuem Verfahren zur Nettolohnberechnung einsteigen. Landesweit sind schon 200.000 Arbeitgeber dabei.

Bereits 200.000 Arbeitgeber setzen in NRW die elektronische Lohnsteuerkarte für dreieinhalb Millionen Beschäftigte ein. Die Unternehmen haben noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, in das elektronische Verfahren einzusteigen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans empfiehlt aber schon jetzt den Umstieg: „Das Verfahren ist zum 1. Januar 2013 sehr erfolgreich gestartet. 35 Prozent der Arbeitgeber sind schon dabei. Ich empfehle jedem Arbeitgeber, der bislang noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, die Vorteile zu nutzen und unnötige Hektik am Jahresende zu vermeiden.“

Die neuen „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) bieten für alle Beteiligten Vorteile. Für den Arbeitgeber entfällt der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Entgeltabrechnung mit denen der alten Papier-Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber künftig elektronisch vorliegen. Damit fällt auch das Versenden der alten Papier-Lohnsteuerkarte weg.

Um Unternehmen den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht auch die Möglichkeit, den Start für Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 schrittweise auf verschiedene Zeitpunkte verteilt vorzunehmen.

Unter www.elster.de gibt es weitere Informationen, zum Beispiel aktuelle Hinweise und Musterschreiben an die Arbeitnehmer.

Sollten Arbeitgeber Fragen zum Verfahren ELStAM haben, steht in ihrem Finanzamt auch die Hotline für Fragen der Arbeitgeber unter der Durchwahl -1953/ -1957 zur Verfügung.

Arbeitnehmer müssen ihre Lohnsteuerkarte künftig nicht mehr zum Arbeitgeber bringen. Nach erfolgreicher Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/portal können sie die eigenen Daten einsehen. Bei der Umstellung werden sich Fehler in der Datenübermittlung nicht völlig ausschließen lassen. Nicht zutreffende Lohnsteuerabzugsmerkmale sollten umgehend an den Arbeitgeber oder das Finanzamt gemeldet werden.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Antrag auf Änderung der ELStAM schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierzu steht unter http://www.fm.nrw.de/go/elstam ein Vordruck zur Verfügung