FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Duales Studium Bachelor of laws (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit beim Landesamt für Finanzen NRW – LaFin – ab September 2024

Bewerben Sie (w/m/d) sich bis 23.04.2024 für ein Duales Studium Bachelor of laws (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit beim Landesamt für Finanzen NRW – LaFin – ab September 2024 an den Standorten Düsseldorf, Essen, Hamm und / oder Köln.

Duales Studium Bachelor of laws (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit

beim Landesamt für Finanzen NRW – LaFin –  ab September 2024 

Das Landesamt für Finanzen NRW ist eine junge und innovative Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielfältigen Aufgaben, wie die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses (UVG) beim pflichtigen Elternteil, die in den Abteilungen UVG u.a. in den Referaten Heranziehung und Vollstreckung bearbeitet wird. Die Abteilung Landeshauptkasse, die aus mehreren Referaten, wie u.a. Zahlungsverkehr, Buchführung und Vollstreckung besteht, wird auf Anweisung für die Dienststellen des Landes NRW tätig, wann immer Zahlungen erforderlich werden.

Möchten Sie aktiv zum Erfolg des LaFin beitragen? Dann werden Sie Teil unseres Teams.

Wir suchen kreative und kommunikative Nachwuchskräfte, die Spaß am Umgang mit Menschen haben.

Das bieten wir Ihnen:

  • Verbeamtung auf Widerruf mit Studienbeginn
  • überdurchschnittlich gute Bezahlung
  • abwechslungsreiche und moderne Ausbildungsstationen
  • attraktives Arbeitsumfeld in verkehrsgünstiger Lage
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten und Telearbeit
  • sehr gute technische Ausstattung durch iPads und Notebooks
  • vielfältiges Gesundheitsmanagement und gutes Betriebsklima

Das bringen Sie mit:

  • Abitur, volle Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU–Mitgliedstaates bzw. Staates mit EU-Rechtsabkommen
  • gesundheitliche Eignung
  • ausgeprägtes Interesse an rechtlichen Sachverhalten und der Arbeit mit Gesetzen
  • hohe Motivation, Verantwortungsbewusstsein und Lernbereitschaft
  • sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • Team- und Konfliktfähigkeit
  • das 39. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein; unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung) ist die Altersgrenze das 42. Lebensjahr

 

Freuen Sie sich auf ein hochwertiges Studium und ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Ihnen viel mehr als nur ein sicheres Einkommen bietet.

Weitere Infos sind nur einen Klick entfernt:

Informationsvideo Duales Studium

Das dreijährige Vollzeit-Studium teilt sich in fachpraktische Abschnitte im Landesamt für Finanzen NRW an den Standorten Düsseldorf, Essen, Hamm und / oder Köln und in fachwissenschaftliche Studienabschnitte in der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW am Standort Duisburg auf.

Sollte für Sie das Teilzeit-Studium mit 30 Wochenstunden in Frage kommen, verlängert sich die Studienzeit auf 4 Jahre. Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte absolvieren Sie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Dortmund oder Köln.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.04.2024 über unser Online-Bewerbungsverfahren: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533173 .

Sollte Ihre Bewerbung berücksichtigt werden, laden wir Sie zu einem digitalen Einstellungstest ein. 

Der Einstellungstest findet im Zeitraum 26.04.2024 – 28.04.2024 statt. Die Zugangsdaten werden Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesandt. 

Wenn Sie diesen erfolgreich absolvieren, folgt ein persönliches Auswahlgespräch.

Sie wünschen weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da.

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Sandra Zirpins, Tel.: 0211/8222-4003

Herr Marcel Hopp, Tel.: 0211/8222-4511

E-Mail: Ausbildung-5014@fv.nrw.de

 

Unsere Benefits: Erfahren Sie hier gerne mehr!

 

Hinweise:

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Zudem hat das LaFin die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.