300 Millionen Euro Steuerschaden: Großer Schlag gegen internationales Betrugskarussell
Umfangreiche Ermittlungen in einem der größten Umstzsteuerbetrug Komplexe im europäischen Fahrzeughandel haben jetzt mit der „Operation Alba“ zu einer weiteren großangelegten internationalen Maßnahme geführt. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) in Köln hatte im Rahmen der großangelegten Ermittlungen zum Verfahren „Huracán“ weitere Erkenntnisse gewonnen. Diese führten gestern zu zwei Festnahmen, eine in Deutschland und eine in den Niederlanden, sowie zu Durchsuchungen und Sicherstellungen in Deutschland, Polen und den Niederlanden. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) führt mit seiner Abteilung V (Münsterland) seit 2021 die Ermittlungen gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässige Kernzelle des Netzwerks für die EUStA, an der Operation war zudem das Zollfahndungsamt Essen beteiligt.
Den Verdächtigen wird vorgeworfen, Fahrzeuge von den bereits im Oktober 2024 verurteilten Hauptbeschuldigten gekauft zu haben. Anschließend sollen sie die Fahrzeuge an Autohändler innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Niederlanden und Portugal, weiterverkauft haben.
Anschließend sollen sie diese Fahrzeuge als sogenannte „Differenzbesteuerungsfahrzeuge“ an Autohändler innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Niederlanden und Portugal, weiterverkauft haben. Dadurch konnten die Autohändler in Deutschland und den Niederlanden die Umsatzsteuer lediglich auf ihre Gewinnspanne zahlen, also auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, und nicht auf den Nettowert des Fahrzeugs. Dieses Vorgehen soll zur Hinterziehung von Umsatzsteuer im Land des jeweiligen Endverkäufers geführt haben. Allein hierdurch entstand nach bisherigen Erkenntnissen ein Umsatzsteuerschaden von mehr als 3,2 Millionen Euro.
Die Untersuchung begann im Januar 2021 mit einem Hinweis einer italienischen Steuerbehörde an das Bundeszentralamt für Steuern. Hintergrund waren fehlende Angaben zum Ankauf und möglichen Weiterverkauf von Fahrzeugen, die aus Deutschland nach Italien importiert worden waren. Daraufhin leitete die Steuerfahndung in Münster Ermittlungen ein, die kurze Zeit später von der Europäischen Staatsanwaltschaft in Köln übernommen wurden. Seitdem wurden neun Personen rechtskräftig verurteilt. Die Freiheitsstrafen reichen von zwei bis sieben Jahren. Insgesamt stehen mehr als 70 Personen im Verdacht, an der organisierten Gruppierung beteiligt gewesen zu sein oder die Hauptbeschuldigten unterstützt zu haben. Zwischen 2017 und Juni 2023 soll das großangelegte Umsatzsteuerbetrugssystem einen Schaden von rund 300 Millionen Euro verursacht haben. Davon konnten bislang etwa 15 Millionen Euro gesichert werden.
Die gestrigen Maßnahmen wurden in Deutschland, den Niederlanden und Polen durchgeführt. Neben umfangreichen digitalen Beweismitteln wurden bei den Durchsuchungen auch Waffen, Luxusfahrzeuge und weitere Vermögenswerte sichergestellt, darunter Uhren, Bargeld und Schmuck. Darüber hinaus wurden Fahrzeuge und Immobilien im Wert von mehr als 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Europäische Staatsanwaltschaft ist die unabhängige Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union. Sie ist dafür zuständig, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bündelt die gesamte Steuerfahndung in Nordrhein Westfalen mit rund 1200 Beschäftigten.