Warnung vor bundesweiten Phishing-E-Mails im Namen der Ministerien und Finanzverwaltungen
Derzeit versenden Betrüger bundesweit E-Mails, die vorgeben, von den Ministerien der Finanzen oder den Finanzverwaltungen der Länder zu stammen. Dabei fälschen sie die angezeigten Absenderangaben. In Nordrhein-Westfalen erscheint unter anderem die Adresse poststelle@fm.nrw.de als vermeintlicher Absender.
Die Nachrichten beziehen sich häufig auf eine angebliche steuerliche Prüfung und tragen beispielsweise den Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“. Teilweise enthalten sie einen vermeintlichen PDF-Anhang. Dahinter kann sich eine andere Datei verbergen, die zur Eingabe eines Passworts, persönlicher oder betrieblicher Daten oder zu einer Zahlung auffordert. Vergleichbare Fälle melden derzeit mehrere Länder.
Diese E-Mails stammen nicht vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine offiziell wirkende Absenderadresse belegt nicht, dass die Nachricht tatsächlich von der genannten Behörde versendet wurde. Betrüger haben offenbar den Absendernamen und E-Mail-Adressen technisch manipuliert.
Die Finanzverwaltung fordert Bürger und Unternehmen weder per E-Mail, SMS noch über WhatsApp dazu auf, auf steuerliche Anfragen zu antworten, Nachzahlungen zu leisten oder sensible Daten zu übermitteln. Mitarbeiter der Finanzämter verlangen auch am Telefon oder per E-Mail keine Passwörter oder vergleichbare vertrauliche Angaben.
So schützen Sie sich
- Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge und klicken Sie keine Links an.
- Geben Sie keine Passwörter, persönlichen oder betrieblichen Daten ein.
- Antworten Sie nicht auf die Nachricht und folgen Sie keiner Zahlungsaufforderung.
- Löschen Sie die E-Mail.
- Informieren Sie bei einem Betrugsversuch die örtliche Polizei.
- Bei Zweifel erreichen Sie unsere Hotline unter 0211-16551655 oder über das ELSTER-Kontaktformular
Prüfungsanordnungen zu steuerlichen Außenprüfungen versenden die zuständigen Finanzämter postalisch oder über ELSTER. Sie enthalten konkrete Angaben zur Prüfung und zur zuständigen prüfenden Person. Das Ministerium der Finanzen fordert per E-Mail weder zur Eingabe eines Passworts noch zu einer Zahlung auf.
Auch bei Steuerbescheiden oder anderen Schreiben sollten Empfänger die angegebene Steuernummer mit ihrer bekannten Steuernummer abgleichen. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Schreibens oder einer Nachricht, empfiehlt sich eine Rückfrage beim zuständigen Finanzamt.