FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Fachgebietsleitung Heranziehung (m/w/d) für den „Rückgriff Unterhaltsvorschuss“ am Standort Köln

Bewerben Sie (w/m/d) sich bis zum 24.09.2023 für unseren Standort Köln auf eine unserer unbefristeten Stellen für die Fachgebietsleitung Heranziehung (m/w/d) für den „Rückgriff Unterhaltsvorschuss“.

Fachgebietsleitung Heranziehung (m/w/d)
für den „Rückgriff Unterhaltsvorschuss“

beim Landesamt für Finanzen NRW - LaFin - am neuen Standort Köln

 

Wir sind eine junge, digitale und dynamische Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielfältigen Aufgaben. Aktuell wird unser neuer, dritter UVG-Standort in Köln – Porz (Von-der-Wettern-Str. 27, 51149 Köln) aufgebaut.

Sie sind auf der Suche nach einer sinnstiftenden, anspruchsvollen Tätigkeit? Sie wollen für etwas Gutes einstehen und für Gerechtigkeit sorgen?

Sie sind kommunikationsstark und durchsetzungsfähig, vielleicht sogar erfahren im Umgang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz bzw. der (Sozial)-Leistungsverwaltung oder sind bereit, sich in dieses Themenfeld einzuarbeiten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Neugierig? Schauen Sie sich das Video an!

Ihre Aufgaben - Gestalten Sie gemeinsam im Team die Zukunft unserer Abteilung UVG.

Als Fachgebietsleitung Heranziehung:

  • übernehmen Sie die fachliche Leitung eines Fachgebiets im Referat Heranziehung
  • fungieren Sie als erste Ansprechperson für fachliche und organisatorische Fragen
  • der Sachbearbeitungen in der Heranziehung
  • koordinieren Sie die Aufgabenwahrnehmungen innerhalb des Fachgebiets
  • stellen Sie eine einheitliche Rechtsanwendung sicher
  • setzen Sie Ziele, Rahmenvorgaben und Standards übergeordneter Ebenen um
  • führen Sie gerichtliche Verfahren im Bereich Heranziehung, in dem Sie u.a. Schriftsätze fertigen und an Gerichtsverhandlungen teilnehmen
  • treffen Sie Entscheidungen bei Vorlagen, u.a. zur Erstattung von Strafanzeigen oder Anwendung von Zwangsmitteln

 

Ihr Profil - Qualifikation und Persönlichkeit zeichnen Sie aus.

  • vorliegende Verbeamtung der Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 in der Laufbahngruppe 2.1
    • oder
      abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II)
      oder

      absolviertes Bachelorstudium oder Diplom mit dem Schwerpunkt Verwaltung, Recht, Finanzen oder Wirtschaft 
      oder
      absolviertes Bachelorstudium oder Diplom einer anderen Fachrichtung sowie eine mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung in der (Sozial-) Leistungsverwaltung, welche einen Bachelorgrad voraussetzt
  • Kenntnisse hinsichtlich Vollstreckung und/oder Unterhaltsvorschussrecht
  • ausgeprägte Empathie, Kommunikationsstärke, Team-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit, Zielorientierung sowie Problemlösungskompetenz
  • Eigenmotivation und Interesse an digitalen Arbeitsprozessen
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung - fachlich und persönlich
  • idealerweise berufliche Erfahrungen in der Rolle einer Fachgebietsleitung sowie im Kontext der Heranziehung und/oder des Unterhaltsvorschussrechts

Ihre Perspektive - Freuen Sie sich auf ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Ihnen viel mehr als nur ein sicheres Einkommen bietet.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches für Voll- sowie Teilzeit geeignet ist und sich sowohl an die oben genannten verbeamteten Personen als auch an Tarifbeschäftigte richtet. Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 Anwendung.

 

Unsere Benefits: Erfahren Sie hier gerne mehr!

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 24.09.2023 über unser Online-Bewerbungsverfahren:
http://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532436.

 

Sie wünschen weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da.

Für fachliche Fragen:
Frau Mayeres (Telefon 0211/8222-4260)
Herr Bergner (Telefon 0211/8222-42a84)

Für Fragen bzgl. Ihrer Bewerbung:
Recruiting-Team (Telefon 0211/8222-1700)

 

Hinweise:

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Zudem hat das LaFin die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.