FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Münzstabel auf Geldscheinen
03.03.2016

Finanzminister fordern einstimmig vom Bund die Erstattung der Hälfte der Flüchtlingskosten

Länder rechnen mit zusätzlichen Ausgaben von mindestens 20 Milliarden Euro für die Versorgung und Integration Asylsuchender

Die Finanzminister der Bundesländer haben einstimmig an den Bund appelliert, mindestens die Hälfte der Flüchtlingskosten zu übernehmen. In dem Beschluss begrüßen sie, dass der Bund sich an flüchtlingsbedingten Ausgaben strukturell, dauerhaft und dynamisch beteiligt und 2016 vier Milliarden Euro zugesagt hat. „Angesichts der auf die Haushalte zukommenden Herausforderungen erwarten die Finanzministerinnen und Finanzminister jedoch ein weitergehendes Engagement des Bundes, bei dem dieser – über seine originären Verpflichtungen hinaus – seinen Flüchtlingsanteil auf mindestens die Hälfte der den Ländern und ihren Kommunen entstehenden Kosten aufstockt, um seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung angemessen gerecht zu werden“, heißt es in dem Beschluss der Finanzministerkonferenz (FMK). Die Länder erwarten demnach für die nächsten Jahre zusätzliche Kostenbelastungen durch Asylsuchende in der Größenordnung von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich.
 
Dem Beschluss war bereits ein gemeinsamer Brief von NRW-Finanz­minister Norbert Walter-Borjans, derzeit auch Vorsitzender der FMK, und seinem bayerischen Ministerkollegen Markus Söder an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit dieser Forderung vorausgegangen. Walter-Borjans: „Der Bund muss einsehen, dass die schwarze Null ein erstrebenswertes, aber nicht das einzige Ziel ist. Wir müssen jetzt die Voraussetzungen für eine bessere Integration von Flüchtlingen schaffen, damit uns morgen hohe Folgekosten erspart bleiben.“