FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Minister Lienenkämper in Gesprächssituation. Gesprächspartner ist angeschnitten und unscharf von hinten zu sehen.
14.11.2019

Finanzminister machen der Bundesregierung Druck bei der Entlastung des Ehrenamts

Einstimmiger Beschluss in Berlin am heutigen Mittag / NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper: Das Bundesfinanzministerium blockiert unsere Vorschläge und fährt einen Frontalangriff

Auf Initiative von Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben die Finanzminister der Länder bei einem Treffen in Berlin heute (14. November 2019) einstimmig dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt. Die Vorschläge hierzu (siehe unten) liegen durch Beschlüsse des Bundesrats und der Finanzministerkonferenz seit langem auf dem Tisch. Das federführende Bundesfinanzministerium möchte diese aber mit anderen, teilweise strittigen Themen im Gemeinnützigkeitsrecht verbinden und in einem gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser Entwurf lässt leider weiter auf sich warten, so dass ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 immer unsicherer wird.
 
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte: „Wir wollen endlich, dass ehrenamtlich tätige Menschen, die sich in der Pflege, im Sport, in der Kultur oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen betätigen, stärker gefördert werden – dazu haben die Länder unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hamburg entsprechende Vorschläge gemacht. Das Bundesfinanzministerium aber blockiert diese Vorschläge und fährt stattdessen einen Frontalangriff auf das Ehrenamt. So soll sogar Männer- oder Frauenvereinen, die ebenfalls ehrenamtlich wichtige Tätigkeiten verrichten und unsere Gesellschaft zusammenhalten, die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Dieser Doppelschlag gegen das Ehrenamt darf nicht erfolgen. Das Bundesfinanzministerium sollte in dieser wichtigen Thematik auf die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder hören.“
 
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel erklärte: „Wertschätzung bemisst sich manchmal auch in Euro. Wir können das Ehrenamt nicht nur in Sonntagsreden loben, wir müssen auch werktags etwas dafür tun. Die Anhebung der Pauschalen für Übungsleiter und andere Ehrenamtliche ist deshalb absolut überfällig. Mit großer Einigkeit unter allen Ländern haben wir diese und andere Verbesserungen in den letzten Monaten vorangetrieben. Hiervon würden allein im Sportbereich rund 18.000 Engagierte in Hamburg profitieren, bundesweit gehen die Zahlen bis in den Millionenbereich. Bei allem Verständnis für den anderen aktuell diskutierten Klärungsbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht: Es kann nicht sein, dass insbesondere die Millionen Engagierten im Sport, konkret die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, der größten Bürgerbewegung in unserem Land, die Leidtragenden sind, weil die Große Koalition sich über andere Themen in diesem Bereich nicht einigen kann oder will. Notfalls muss es ein eigenes Gesetz mit den unstrittigen Punkten vorab geben. Die Länder werden hier weiter Druck machen, bis unsere Punkte endlich im Gesetzblatt stehen!“
 
Zum Hintergrund:
Zu den Punkten, bei den die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder eine Änderung zum 1. Januar 2020 erwarten, gehören insbesondere: 
  • Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro;
  • Ertragsteuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen;
  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro;
  • Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro;
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren.