FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Gemarkung und Flurstück

In diesem Video erklären wir Ihnen, wie Sie die Angaben zu Gemarkung und Flurstück in ELSTER eintragen können. Anhand eines konkreten Beispiels zeigen wir, wie Sie über das Grundsteuerportal die Daten zu Ihrem Grundstück abfragen und diese in die Feststellungserklärung in ELSTER eintragen.