FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Grundsteuer
21.07.2022

Grundsteuer-Reform: Finanzämter bauen Serviceangebote aus

Weitere Erklär-Videos und Anleitungen auf www.grundsteuer.nrw.de sowie bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline

Die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer startete am 1. Juli 2022. Dazu hatten alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen im Mai und Juni mehr als fünf Millionen Schreiben mit Informationen zur Reform und individuellen Daten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung ihrer Feststellungserklärung unterstützen, versandt. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die weiteren Serviceleistungen zur Abgabe der Grundsteuer-Vordrucke sehr gut an. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung baut ihr Unterstützungsangebot weiter aus. Dazu gehören weitere Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen auf www.grundsteuer.nrw.de sowie bis zu 200 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline.

www.grundsteuer.nrw.de mit neuen Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen

Die digitale Informations-Plattform ist unter www.grundsteuer.nrw.de erreichbar. Sie bietet ab sofort weitere Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten.

Darüber hinaus finden sich auf dem Portal Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und die Grundbuchblattnummer, ist dort zu finden.

Die Finanzämter empfehlen als erste Anlaufstelle die Info-Plattform unter www.grundsteuer.nrw.de. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger gezielt Informationen und Unterstützung bei der Abgabe ihrer Feststellungserklärung mit Elster. Die Erklär-Videos und Klick-Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.“

Auch auf YouTube stehen die ausführlichen Erklär-Videos zur Verfügung und verzeichnen bereits über eine halbe Million Aufrufe. 

Grundsteuer-Hotline wird auf bis zu 500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verstärkt

Die Finanzämter werden die eigens eingerichteten Grundsteuer-Hotlines mit weiteren personellen Maßnahmen stärken. In den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen werden bis zu 200 zusätzliche Kolleginnen und Kollegen an den Telefonen sitzen, um die Anrufe der Bürgerinnen und Bürger entgegenzunehmen. In der Spitze stehen landesweit damit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch zur Verfügung.

Auch technisch wurden dazu weitere Anpassungen vorgenommen: Das Rechenzentrum der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung hat die technische Kapazität für die Grundsteuer-Hotline mehr als verdoppelt. Die Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter können so Hunderte von parallelen Verbindungen gleichzeitig annehmen. Sobald die Hotline eines Finanzamts ausgelastet ist, werden Gespräche automatisch auf freie Kapazitäten in den umliegenden Ämtern umgeleitet – all dies wirkt insbesondere in den frühen Stunden des Tages. Die Hotline ist von Montag bis Freitag, von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Besonders am Vormittag kommt es aktuell zu einem starken Anrufaufkommen. Die Finanzämter empfehlen daher den Bürgerinnen und Bürgern einen Anruf nach 13 Uhr. Die Grundsteuer-Hotline finden Sie im Finanzamtsfinder unter www.grundsteuer.nrw.de

Die Finanzverwaltung empfiehlt die Abgabe über das Online-Finanzamt ELSTER. Durch den digitalen Service werden die Eingaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft. Ebenso entfällt der Postversand bzw. die persönliche Abgabe der Unterlagen im Finanzamt.  

 

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
  • Nur, wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.

 

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung: