FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
bunte Fragezeichen

FAQs

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten rund um das Thema EPOS.NRW.

Was ist EPOS.NRW?

EPOS.NRW ist ein Programm des Landes zur Einführung von Produkthaushalten zur outputorienten Steuerung auf der Basis eines neuen Rechnungswesens.
Dahinter verbirgt sich die Bemühung des Landes NRW, von einer bislang kameralen Haushaltsaufstellung und einem kameralen Haushaltsvollzug zu einer doppischen Haushaltsaufstellung und einem doppischen Haushaltsvollzug überzugehen.
EPOS.NRW wird hier als Programm bezeichnet, weil es aufgrund des Umfangs und der Komplexität in zahlreiche Projekte untergliedert werden muss. Programm ist somit der Überbegriff für alle damit zusammenhängenden Einzelprojekte.

 

Aus welchen Bausteinen besteht EPOS.NRW?

EPOS.NRW besteht aus fachlichen und technischen Bausteinen. Zu den fachlichen Bausteinen gehören die Finanzbuchhaltung, die doppische Kasse, die Anlagenbuchhaltung, die Kosten- und Leistungsrechnung, der Bereich Personalkosten und Zeitaufschreibung sowie die Bereiche Budgetierung und Berichtswesen. Weiterhin gibt es den Bereich Schulung, der sich in fachliche und IT-Schulungen gliedert.
Das Werkzeug zur technischen Umsetzung der fachlichen Anforderungen ist ein ERP-System der Firma SAP.

 

Das Land arbeitet nicht gewinnorientiert. Warum brauchen wir dennoch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen?

Bei Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen Einnahme-/Ausgaberechnung und doppelter Buchführung ist nach Literatur und Praxis eindeutig das System der Doppik vorzuziehen. Es ist das in der Privatwirtschaft uneingeschränkt anerkannte System. Es findet auch auf öffentlich-rechtlichem Sektor zunehmend Anwendung. Alle zukunftsorientierten Verwaltungen gehen auf das System der Doppik über. Länder wie Hessen, Hamburg und Bremen haben Beschlüsse zur Einführung der Doppik bereits getroffen. Innerhalb Europas haben schon jetzt zahlreiche Staaten die Umstellung ihres Rechnungswesens in Angriff genommen bzw. vollzogen. Die Europäische Kommission selbst geht auf die Doppik über. Selbst die Rechnungshöfe der EG, des Bundes und der Länder befürworten weit überwiegend die Umstellung, nicht zuletzt Banken und Wirtschaftsprüfer fordern sie. Mit der Einführung des NKF wird für die Gemeindehaushaltsreform das System der Doppik vorgeschrieben. Flankie­rend hierzu wurden die rechtlichen Weichen für eine Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens mit der Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes gestellt. Dadurch ist dem Bund und den Ländern die Möglichkeit gegeben, entsprechende Steuerungsinstrumente und –systeme auf einer klaren rechtlichen Grundlage einzusetzen.
Im Übrigen gehen alle großen Standard-IT-Systeme für die darin integrierten KLR-Module in ihren Grundrechenwerken vom System der Doppik aus. Insofern handelt es sich bei der Doppik um ein zukunftssicheres, fehlerkonsistentes und komfortables, letztlich damit auch wirtschaftliches System. Als Kalkulations- und Planungsgrundlage für einen neuen produkt- und damit outputorientierten Haushalt wird - das ist systemimmanenter und unverzichtbarer Bestandteil - eine Darstellung der Produktkosten in Form einer Kosten- und Leistungsrechnung benötigt. Zugleich ist sie Nachweis-Instrument zur Rechnungslegung. Aus der Kosten- und Leistungsrechnung lassen sich Produktgesamtkosten, Produktstückkosten und weitere wichtige Indikatoren ablesen. Regelmäßig jährlich und unterjährig erstellte Standardberichte mit den Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung ermöglichen Zeitreihenvergleiche (sog. interne Betriebsvergleiche), mit deren Hilfe Auffälligkeiten erkannt und über deren Prolongation Regressions-Analysen und Trendberechnungen angestellt werden können. Sie dienen organisatorischen Maßnahmen wie Schwachstellenanalysen, aufgaben- und aufbauorganisationskritischen Betrachtungen sowie der Optimierung der Ablauforganisation. Eine weitere Vergleichsmöglichkeit ergibt sich insbesondere bei Filialverwaltungen durch das Benchmarking (einem sog. externen Betriebsvergleich). Hier werden die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung einzelner Dienststellen untereinander daraufhin geprüft, ob aus den Unterschieden vergleichbarer Produktkosten Ansatzpunkte für eine Übertragung oder Empfehlung bei einer Dienststelle als effizient erkannter Verhaltensweisen auf andere Dienststellen gewonnen werden können (Best-Practice). Vielfach bieten sich für derartige externe Betriebsvergleiche auch definierte "Vergleichsringe" - z.B. Steuer- oder Justizverwaltungen aller Länder - an.
Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung ist im System einer Integrierten Verbundrechnung die Doppik, von der die Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung aus der Ergebnisrechnung, also der GuV-Rechnung, übernommen werden. So entstehen keine Hilfs- und Nebenrechnungen, die bei weitem nicht die Datenkonsistenz vorweisen können, die sich bei der doppelten Buchführung systemimmanent ergibt.
 

Was sind Budgeteinheiten, Budgetuntereinheiten und Profit-Center?

Eine Budgeteinheit ist eine Organisationseinheit, der im Haushaltsplan ein Budget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugeordnet ist. Dabei orientiert sich die Budgeteinheiten (BE)-Struktur grundsätzlich an den kameralen Kapiteln. Weiteres siehe Glossar zu Budgeteinheiten.
Mit Budgetuntereinheit bezeichnet man die einzelnen Dienststellen (Behörden und Einrichtungen) einer Budgeteinheit (z. B. Finanzämter in der BE Steuerverwaltung), auf die ein Budgetanteil entfällt. Weiteres siehe Glossar zu Budgetuntereinheit.
Das Profit-Center ist eine technisch/organisatorische Bezeichnung für den Ausweis bestimmter Kosten und Erlöse sowie zur Dokumentation von Zugriffsberechtigungen. Weiteres siehe Glossar zu Profit-Center
 

Welche Beschäftigten sind in den Häusern regelmäßig die Ansprechpartner des Projektes?

Seitens EPOS.NRW wird den Ministerien empfohlen, einen Ansprechpartner für das Programm EPOS.NRW zu benennen. Bitte fragen Sie in dem für Sie zuständigen Ministerium nach.
 

Welche Elemente von EPOS.NRW sind verbindlich, welche sind optional?

Die zur Frage "Aus welchen Bausteinen besteht EPOS.NRW?" genannten Elemente sind verbindlich. Optional sind die Bereiche Zeitaufschreibung und Logistik.
 

Welche Ziele verfolgt das Land mit der Einführung von EPOS.NRW?

Ziel des Programm EPOS.NRW ist in einem ersten Schritt die Umstellung des Rechnungswesens für alle Verwaltungsbereiche auf eine Finanz- und Anlagenbuchhaltung, eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sowie eine Finanzrechnung. Ausgehend von der Erfassung aller durch die sog. Geschäftsvorfälle (sie entsprechen den Verwaltungshandlungen) gebundenen Ressourcen werden die entsprechenden Daten zunächst in der Finanz- und Anlagenbuchhaltung erfasst und sodann automatisch an die Kosten- und Leistungsrechnung weitergeleitet. Die Kosten- und Leistungsrechnung liefert Informationen für die Wirtschaftlichkeitssteuerung, in dem sie den Mitteleinsatz (Ressourcenverbrauch) den Verwaltungsleistungen (dem sog. Output) gegenüberstellt. Die KLR ist damit die Grundlage für die Umstellung auf einen Produkthaushalt in einem weiteren Schritt. Der Produkthaushalt ist ebenso Ziel des Reformvorhabens in NRW wie eine dezentrale Ergebnis- und Budgetverantwortung, die den Behörden Handlungsspielräume innerhalb des vom Parlament vorgegebenen Budgetrahmens eröffnet, wobei die Leistungsziele mit den Budgetzielen korrelieren müssen. In den Dienststellen vor Ort soll entschieden werden, wie die zugewiesenen Mittel wirtschaftlich für die Aufgabenerfüllung eingesetzt werden können.
 

Wie verändert sich das Haushalts- und Rechnungswesen durch EPOS.NRW?

Die angestrebte Reform des Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesens des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst zunächst die Einführung eines neuen Rechnungswesens mit einer Kosten- und Leistungsrechnung und mit den Grundlagen für ein Finanz- und Wirtschaftlichkeits-Controlling.
Das neue Rechnungswesen besteht aus der sog. Integrierten Verbundrechnung (IVR) und umfasst die Komponenten
  • Finanz- und Anlagenbuchhaltung,
  • Kosten- und Leistungsrechnung sowie
  • Finanzrechnung.
Aus der Finanz- und Anlagenbuchhaltung werden die periodengerecht abgegrenzten Aufwendungen und Erträge in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen und dort den verschiedenen "Produkten" - sie entsprechen den Ergebnissen der Verwaltungsleistungen - zugeordnet. Aus der Finanzbuchhaltung werden ebenfalls die Daten für die Finanzrechnung abgeleitet. Die Finanzrechnung wird zunächst der bisherigen kameralen Darstellung - allerdings in aggregierter Form - entsprechen. Alle drei Bestandteile des neuen staatlichen Rechnungswesens sind insoweit miteinander verbunden, als nur eine einzige Eingabe der Daten des jeweiligen Geschäftsvorfalls erfolgen muss. Diese Daten werden entsprechend ihrer Attribuierung bei der sog. Kontierung grundsätzlich automatisch in die Kosten- und Leistungsrechnung sowie auch in die Finanzrechnung übergeleitet.
In der Phase II wird die kamerale Haushaltsaufstellung  – wie bisher – beibehalten. Die kameralen Haushaltsstatistiken und die kamerale Haushaltsrechnung werden ebenfalls wie bisher erstellt, nur mit dem Unterschied, dass dies für EPOS.NRW-Behörden über den Dualismus (ein Überleitungsmodul, das die Informationen aus den doppischen Buchungen in kamerale Buchungen überführt) geschieht und somit eine Doppelbelastung aus doppischen und kameralen Haushaltsstatistiken bzw. Haushaltsrechnungen vermieden wird.
 

In welcher Reihenfolge sind die Dienststellen des Landes für die EPOS-Einführung vorgesehen?

Die Reihenfolge der Dienststellen des Landes für die EPOS.NRW - Einführung wird regelmäßig in der Koordinierungsgruppe (KOOG) - EPOS.NRW (?) mit den dortigen Ressortvertretern und -vertreterinnen besprochen.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ministerium.
 

Was kann seitens der BE zur Anlaufunterstützung getan werden?

Zur effizienten Anlaufunterstützung bei Produktivstart wäre ein durch die BE (BKS oder Haushaltsabteilung) erstellter „Buchungsplan“ also eine Beschreibung aller relevanten Geschäftsvorfälle und deren bisherige Behandlung in der kameralen Buchungswelt sehr von Vorteil. Einen solcher Plan kann auch als Vorbereitung auf die FIBU-Workshops erstellt werden.
 

Welche Projektgruppen gibt es?

Grundsätzlich gibt es fünf  Projektgruppen (PG):
  • die PG Anlagenbuchhaltung
  • die PG Budgetierung und Berichtswesen
  • die PG Betriebsorganisation
  • die PG Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr
  • die PG Kosten- und Leistungsrechnung und Personalkosten
Sollte sich im Vorfeld zum oder während des Rollout die Notwendigkeit zur Ausprägung einer Systemschnittstelle zeigen, wird die PG Schnittstellen ins Leben gerufen.
 

Wer begleitet die Einführung seitens EPOS.NRW?

Seitens EPOS.NRW begleitet der für die BE/BUE zuständige Rolloutprojektleiter bzw. die zuständige Rolloutprojektleiterin die Einführung.
 

Wer sollte von der BE teilnehmen?

Am sogenannten Management - Kickoff (der erste Kickoff zusammen mit der BE) sollten seitens des zuständigen Ministeriums insbesondere der dortige EPOS.NRW - Ansprechpartner, der dortige Beauftragte des Haushalts und die Vertreter der zuständigen Fachabteilungen teilnehmen.
Weiterhin sollten die Behördenleitungen der umzustellenden BE / BUE(en) anwesend sein.
Dem Management - Kickoff folgt der offizielle Kickoff. An diesem sollten die bis dahin gebildeten gesamten Projektteams der BE / der BUE(en) sowie die beteiligten örtlichen Personalvertretungen, VdS, ggf. GB teilnehmen.
 

Wie lange dauert die Einführung?

Die Einführung dauert regelmäßig zwölf Zeitmonate. Nur in definierten Ausnahmefällen – bei großen Budgeteinheiten mit Pilotbehörden oder ggf. den Landesbetrieben - könnte eine Projektausdehnung von 12 auf 18 Monaten in Betracht kommen.
 

Wie sind die (ö)PR/SBV zu beteiligen?

Zu Beginn des Rolloutprojektes wird ein Begleitschreiben an die jeweilige BE/BUE übersandt. In diesem wird u. a. empfohlen, die örtlichen Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen einzubinden.
 

Wie werden die Betroffenen über die EPOS-Einführung informiert und wer steht als Ansprechpartner zur Verfügung?

Über die Ressortvertreter und -vertreterinnen in der Koordinierungsgruppe (KOOG) werden die jeweiligen Ressorts informiert. Einen generellen Ansprechpartner für diesen Bereich gibt es nicht. Seitens EPOS.NRW wird den Ministerien empfohlen, einen EPOS.NRW-Ansprechpartner zu benennen.
 

Wie werden die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisiert?

Diese Frage wird ausführlich in Bereich "Fragen zu Schulung" beantwortet.
 

Wie wird der Rollout in der Budgeteinheit oder Budgetuntereinheit ablaufen?

Der Rollout verläuft in fünf Phasen. In der ersten Phase -  der organisatorischen Projektvorbereitung (ORG) - werden die Termine für die Kickoff-Veranstaltungen und die jeweiligen Ansprechpartner benannt. In der zweiten Phase - der konzeptionellen Vorbereitungsphase (VOR) - werden die von EPOS.NRW angebotenen Prozesse ausgewählt und auf die BE/BUE angewandt bzw. angepasst. Dabei entstehen die sog. "Delta-Konzepte" in denen die Besonderheiten der BE/BUE erfasst und dokumentiert werden. Es schließt sich die dritte Phase - die Phase der Individualisierung und Realisierung (IND) - an. In dieser Zeit werden die Systemeinstellungen gemacht, die evtl. nötigen Entwicklungen vorgenommen und die ersten Tests durchgeführt. Weiterhin erfolgt das Einspielen der Stammdaten und das Testen des Systems. Es schließt sich die Phase vier - die Phase der Einführung (EIN) und zeitlich damit zusammenhängend die Phase fünf  - die Nachbetreuungsphase (NACH) - an. Die Phase EIN endet mit der Produktivsetzung des Systems in der jeweiligen BE/BUE. Nach der Produktivsetzung stehen den BE/BUE für einen kurzen Zeitraum verschiedene Ansprechpartner seitens EPOS.NRW zur Verfügung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen BE/BUE die ersten Tage nach Produktivstart begleiten. Die Fach- und IT-Schulungen finden in der Phase IND bzw. in der Phase EIN statt.
 

Zu welchen Zeitpunkten werden Kabinett und Landtag über den Fortgang des Projektes in Kenntnis gesetzt?

Der Unterausschuss zum Haushalt und Finanzenausschuss (HFA) wird regelmäßig einmal im Quartal über den Verfahrensstand EPOS.NRW in Kenntnis gesetzt. Dieser berichtet der Regierung.
 

Erscheinen weiterhin die kameralen Haushaltstitel?

Ja, in Programmphase II (Übergangssystem) setzt die Budgetierung im Rahmen von EPOS.NRW auf der kameralen Gesamtausgabenbudgetierung auf. Maßgeblich für die Reste-/Deckungsbeurteilung sind vorerst die kameralen Regelungen. Bis zur Erreichung des Zielsystems wird der kamerale Haushalt wie bisher auf- und dargestellt.  Innerhalb des EPOS.NRW-Landesmasters ist die Bewirtschaftung allerdings doppisch geprägt, um die doppische Bewirtschaftung zu erproben.
 

Was verändert sich am Haushaltsaufstellungsverfahren?

In Phase II sind in das Haushaltskapitel der Budgeteinheit die von dieser in den vergangenen drei Haushaltsjahren innerhalb des Einzelplans des Geschäftsbereiches der BE durchgängig bewirtschafteten Mittel aus einem 020er-Kapitel oder anderen Kapiteln umzusetzen. Haushaltsansätze der Hauptgruppe 6 und der Obergruppen 88 und 89, die den Transfermittelbegriff der Budgetierungsrichtlinie erfüllen  sind jeweils der ministeriellen Budgeteinheit zuzuordnen.  Innerhalb einer Budgeteinheit sind Titelgruppen aufzulösen, sofern sie einer getrennten Bewirtschaftung im Rahmen eines Ergebnisbudgets und Transfermittelbudgets entgegenstehen. Weitere Details werden im jährlichen Haushaltsaufstellungserlass geregelt.
 

Wie werden in EPOS.NRW die Haushaltsmittel verteilt?

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach doppischen Merkmalen. Eine Budgeteinheit kann zwei Budgetarten aufweisen, wobei das sogenannte Ergebnisbudget (Verwaltungsleistungen) den Kern bildet. Nebenbei kann eine Budgeteinheit auch mehrere Transfermittelbudgets (Fördermittel) verantworten. Das Ergebnisbudget und die einzelnen Transfermittelbudgets sind untereinander nicht deckungsfähig. Die doppischen Budgets werden an Hand der Vorgaben der Budgetierungsrichtlinie und unter Berücksichtigung eines einheitlichen Budgetierungsleitfadens für das Programm EPOS.NRW durch die Budgeteinheiten selbst ermittelt.  Es soll bereits in Phase II innerhalb der Budgeteinheiten eine weitgehende Delegation der Budgetverantwortung gemäß § 17 a LHO erfolgen, um mit Blick auf die Ergebnisbudgetierung in Phase III frühzeitig Erfahrungen zu sammeln.
 

Wie ist die Finanzbuchhaltung zu organisieren?

Seitens EPOS.NRW gibt es keine Vorgaben, wie eine Finanzbuchhaltung zu organisieren ist. Dies wird im Rahmen des Rollout durch die jeweilige BE selber bestimmt.
 

Gibt es einen vollständigen Buchungsplan bzw. kann dieser als Vorbereitung vorab erstellt werden?

Ein „Buchungsplan“ ist eine Beschreibung aller relevanten Geschäftsvorfälle und deren bisherige Behandlung in der kameralen Buchungswelt.
Dieser ist elementar für die Findung von Sachkontenableitungen und künftigen Kontierungshandbüchern. Es wird empfohlen, seitens der Budgeteinheit einen solche Plan als Vorbereitung auf die FIBU-Workshops zu erstellen. Das geht ohne jegliche Kenntnisse des neuen Systems. Das hilft später auch, wenn es um den Einstieg in die Budgetierungswelt geht.
Weiterhin ist ein Kontierungshandbuch eine äußerst nützliche Stütze im Rahmen der Anlaufunterstützung nach Produktivsetzung.
 
Durch EPOS.NRW wird weder ein Buchungsplan noch ein Kontierungshandbuch angeboten oder erstellt.
 

Nach welchen Grundsätzen wird in EPOS.NRW bilanziert?

Für die Bilanzierung gelten die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (wie z.B. der Grundsatz der Periodenabgrenzung, der Grundsatz der Bilanzwahrheit und der Vollständigkeitsgrundsatz) sinngemäß. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.1 der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie.
 

Was bringt der einheitliche Geschäftspartner?

Der Einheitsgeschäftspartner wird einmalig angelegt und ist dann landesweit verwendbar. Änderungen sind landesweit gültig. Dies spart Pflegeaufwand, da Geschäftspartner, die von mehreren Dienststellen verwendet werden, dennoch nur einmal angelegt bzw. geändert zu werden brauchen. Ausgenommen von diesem Prinzip ist die Bankverbindung von Personen, die dienststellenspezifisch gepflegt werden muss.
Der Einheitsgeschäftspartner wird gleichermaßen für Einnahme- und Ausgabeprozesse verwendet.
Das Modell gestattet die ganzheitliche Sicht auf die Geschäftsbeziehungen zu einem Geschäftspartner auf einen Blick. Dies unterstützt die Prozesse der Landeskasse Düsseldorf (z.B. die Zuordnung von Zahlungen). Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen wird erleichtert. Die Kenntnis der Geschäftsbeziehungen kann in Verhandlungen nützlich sein.
Eine Ausnahme bilden die Landesbeschäftigten. Für diesen Personenkreis gibt es Zugriffseinschränkungen, so dass nur Berechtigte einer Dienststelle Daten für Beschäftigte ihrer Dienststelle anlegen und einsehen können.
 

Wer erstellt die Bilanz?

Die Bilanz wird vom BKS für den gesamten Buchungskreis, d.h. die Budgeteinheit erstellt.
 

Werden bei einer Buchung doppische Konten oder kamerale Haushaltsstellen angegeben?

Es werden sowohl doppische Sachkonten als auch kamerale Haushaltsstellen angegeben. Um die vielfältigen Anforderungen zu bedienen wird ein Dualismus angewendet. Aus den angesprochenen Sachkonten werden die relevanten Finanzpositionen abgeleitet. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Präambel zur Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie.
 

Wie werden die Beamtenpensionen behandelt?

In der Zeit bis zur Erreichung des Zielsystems bleiben die 900er Kapitel bestehen und werden in der jeweiligen Budgeteinheit Ministerium eingegliedert. Aus Vereinfachungsgründen werden bis auf weiteres für die jährlichen Versorgungsanwartschaften einschließlich künftiger Beihilfen 30 % der Bezüge der aktiv Beschäftigten berücksichtigt. Für die Budgetsteuerung in den Budgeteinheiten werden in den Ergebnisbudgets daher die entsprechenden Beträge berücksichtigt, aus denen der entsprechende Aufwand bzw. die Kosten in gleicher Höhe gedeckt werden. Die im Ergebnisbudget hierfür vorgesehenen Mittel können nicht frei bewirtschaftet werden. Im Zielsystem sind die 900er Kapitel zugunsten der verbleibenden Budgeteinheiten aufzulösen. Bei Eintritt ins Zielsystem Produkthaushalt und Bilanzierung werden jährlich an zentraler Stelle im Einzelplan 20 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete Pensionsrückstellungen für alle Beamten erfasst. Zu diesem noch festzulegenden Zeitpunkt werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Versorgungsanwartschaften ergebnisneutral in einer Pensionsrückstellung erfasst. Es werden Aufwand und die entsprechenden Pensionsrückstellungsbeträge für die aktiven Beschäftigten im Einzelplan 20 berücksichtigt. Diese Beträge werden dann die jeweiligen Budgets der Budgeteinheiten erhöhen.
 

Wo werden Abschreibungen abnutzbarer Sachanlagen veranschlagt?

Im Sinne der Ressourcenverbrauchskonzepts gilt im Zielsystem die Regel, dass Investitionen zunächst aus den veranschlagten planmäßigen Abschreibungen zu finanzieren sind. Dafür werden die planmäßigen Abschreibungen budgetiert. Darüber hinaus können die Budgeteinheiten ihren Investitionsbedarf aus freien Rücklagen oder aus dem Ergebnisbudget finanzieren. Die Veranschlagung von Investitionsauszahlungen und der dafür erhaltenen Einzahlungen sowie die Finanzierung aus der veranschlagten planmäßigen Abschreibungen werden bereits in Phase II angewendet, um den Gedanken des Ressourcenverbrauchskonzepts umfänglich Rechnung zu tragen.
 

Woraus besteht der doppische Jahresabschluss in EPOS.NRW und nach welchen Grundsätzen wird dieser aufgestellt?

Der Jahresabschluss umfasst die Haushaltsrechnung, bestehend aus Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, sowie dem Anhang. Der Jahresabschluss ist zu ergänzen um einen Lagebericht und um den Produkthaushalt der Budgeteinheit im Rahmen der Haushaltsrechnung (siehe Kapitel 3 der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie). Bezüglich der Bilanzierungsgrundsätze siehe Frage "Nach welchen Grundsätzen wird in EPOS.NRW bilanziert?".
 

Was ist die Aufgabe der Anlagenbuchhaltung?

In der Anlagenbuchhaltung wird das Anlagevermögen erfasst und verwaltet. Die Anlagenbuchhaltung verschafft einen Überblick über Wert, Bestand und Entwicklung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer Budgeteinheit. Zum Anlagevermögen gehören nur die Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen (hier den Dienststellen und Einrichtungen des Landes) dauerhaft zu dienen (vgl. § 247 Abs.2 HGB) und im Eigentum der Budgeteinheit stehen. Das Anlagevermögen wird grob unterteilt in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Das Sachanlagevermögen umfasst z.B. alle Vermögens­teile, die zum Aufbau und zur Ausstattung des Geschäftsbetriebes nötig und dort langfristig gebunden sind, z.B. Gebäude und Grundstücke, Möbel, Geräte, Maschinen und Ausstattungsgegenstände. Unter langfristig ist hierbei eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr zu verstehen.
 

Ist eine nachträgliche Änderung von aktivierten Anlagegütern möglich?

Ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens wird in einem Anlagenstammsatz geführt (vergleichbar mit einer Anlagenkartei). Sofern sich bestimmte Parameter im Laufe der Zeit ändern, können diese entsprechend im Anlagenstammsatz aktualisiert werden.
 

Müssen grundsätzlich alle neu angeschafften Vermögensgegenstände in der Anlagenbuchhaltung erfasst werden?

Ja, grundsätzlich müssen alle neu angeschafften bzw. hergestellten Vermögensgengenstände des Anlagevermögens in der Anlagenbuchhaltung erfasst werden, sofern kein Aktivierungsverbot dem entgegensteht.
Eine Ausnahme hiervon gilt lediglich für „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) die ausschließlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet werden.
Ein GWG ist abnutzbar, beweglich und selbständig nutzbar (z.B. Stuhl, Schreibtisch, etc.) und dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen nicht mehr als 410 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ werden im System EPOS.NRW direkt auf besondere Aufwandskonten gebucht, soweit sie ausschließlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet werden.
 

Nach welchen Grundsätzen werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in EPOS.NRW bewertet?

Grundlagen für die Bewertung des Anlagevermögens bei EPOS.NRW sind u.a. die „Standards für die staatliche doppelte Buchführung“ (nach § 7a HGrG i. V. m. § 49a HGrG) und die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie des Programms EPOS.NRW.
Demnach wird nach Umstellung auf die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) das aktivierungsfähige Anlagevermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes und dessen Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand geleistet werden. Die Anschaffungskosten sind zu ermitteln, wenn der Vermögensgegenstand des Anlagevermögens von einem Dritten bezogen wird. Sofern der Vermögensgegenstand in Eigenregie erstellt wird, ist dieser mit den Herstellungskosten zu bewerten.
Weitere Informationen sind den o.g. Dokumenten zu entnehmen.
 

Sind Vermögensgegenstände in EPOS.NRW zu erfassen, bei denen das juristische Eigentum nicht bei der Budgeteinheit oder beim Land liegt?

Vermögensgegenstände sind grundsätzlich in der Vermögensrechnung des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser den Vermögensgegenstand in seiner Vermögensrechnung auszuweisen (vgl. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über einen Vermögensgegenstand in einer Weise ausübt, dass dadurch der nach bürgerlichem Recht Berechtigte wirtschaftlich auf Dauer von der Einwirkung ausgeschlossen ist. Die tatsächliche Sachherrschaft hat in der Regel derjenige, bei dem Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten der Sache liegen.
Beteiligungen werden bei derjenigen obersten Landesbehörde ausgewiesen, deren Geschäftsbereich diese gem. Beteiligungsbericht der Landesregierung zugewiesen ist.
 

Werden bereits vorhandene Altanlagen in EPOS.NRW übernommen?

Altanlagen sind Vermögensgengenstände des Anlagevermögens, die die Budgeteinheit vor Umstellung auf die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) angeschafft oder hergestellt hat. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Altanlagenmigration in das SAP-System von EPOS.NRW übernommen werden. Hierzu wird in der Rolloutphase den Ansprechpartnern der Projektgruppe Anlagenbuchhaltung eine Excel-Vorlage ausgehändigt, die nach fest vorgelegter Struktur auszufüllen ist. Im Rahmen der Altanlagenmigration wird vom Fachbereich 12 Anlagenbuchhaltung im Landesamt für Finanzen diese Excel-Tabelle in das SAP-System eingespielt.
 

Werden gemietete oder geleaste Gegenstände in der Anlagenbuchhaltung erfasst?

Aufwendungen für gemietete Vermögensgegenstände werden nicht in der Anlagenbuchhaltung berücksichtigt, sondern direkt als Aufwand erfasst.
Beim operativen Leasing werden die Leasinganlagen grundsätzlich nicht aktiviert, sondern verbleiben im Eigentum des Leasinggebers. Die Leasingraten werden als Aufwand direkt in die Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) gebucht.
Von den operativen Leasinganlagen werden in der Anlagenbuchhaltung jedoch die Vertragsdaten für statistische Zwecke bzw. den Vermögensnachweis nach § 73 LHO erfasst. Hierfür sind im System spezielle Anlagenklassen vorgesehen.
 

Wie gestaltet sich die Mitarbeit in der Projektgruppe Anlagenbuchhaltung in der Rolloutphase?

Zu Beginn der Rolloutphase findet im Bereich Anlagenbuchhaltung eine Informationsveranstaltung statt, innerhalb derer allen Projektbeteiligten ein Rundumblick zur Anlagenbuchhaltung in EPOS.NRW vermittelt wird. Weiterhin werden bei der Informationsveranstaltung Vorlagen besprochen, die mit den nötigen Informationen (z.B. von wem erhält die Budgeteinheit zweckgebundene oder pauschale Zuwendungen?) von der Budgeteinheit auszufüllen sind und in einem Workshop besprochen werden. Sofern eine Migration von Altanlagen durchgeführt wird, ist es Aufgabe der Budgeteinheit die entsprechenden Daten in einer bestimmten Vorlage (wird im Workshop besprochen) zu übermitteln.
Darüber hinaus können im Projektverlauf weitere Fragestellungen die Mitarbeit der Projektbeteiligten erfordern.
 

Wie viele Workshops werden in der Projektgruppe Anlagenbuchhaltung in der Rolloutphase durchgeführt?

In der Rolloutphase sind in der Projektgruppe Anlagenbuchhaltung grundsätzlich drei Workshops geplant.
 

Wie werden Zuwendungen berücksichtigt, die zum Kauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens geführt haben oder führen?

Bei Zuwendungen, die die Budgeteinheit zur Anschaffung von Anlagevermögen (z.B. von der Gemeinde, Landschaftsverbänden o.ä.) erhält, wird bei EPOS.NRW unterschieden zwischen zweckgebundenen Zuwendungen und pauschalen Zuwendungen.
Eine zweckgebundene Zuwendung erhält die Budgeteinheit für die Beschaffung eines bestimmten Vermögensgegenstands des Anlagevermögens. Die erhaltene zweckgebundene Zuwendung wird in der Vermögensrechnung (Bilanz) auf der Passivseite unter der Position „Sonderposten für Investitionen“ ausgewiesen und parallel zum angeschafften abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens aufgelöst.
Eine erhaltene pauschale Zuwendung ist ein Förderbetrag, der – im Gegensatz zu einer zweckgebundenen Zuwendung – nicht einem bestimmten Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zuzuordnen ist, sondern frei für die Beschaffung von Anlagevermögen verwendet werden kann. Der Ausweis der pauschalen Zuwendung erfolgt ebenfalls auf der Passivseite der Vermögensrechnung unter der Position „Sonderposten für Investitionen“.
Der Auflösungszeitraum für eine pauschale Zuwendung ergibt sich in der Regel aus der zeitlichen Bindung des Zuwendungsbescheides. Im Zweifel ist ein Auflösungszeitraum von 25 Jahren anzunehmen.
 

Welchen Nutzen bringt die Kosten- und Leistungsrechnung der Einzelbehörde und dem Land?

Die Kosten- und Leistungsrechung dient zur Abbildung der Kosten, Erlöse und Budgets von Produkten, zur Ermittlung des Produkterfolges und der Wertgrößen für Kennzahlen. Die Kalkulation von Gebühren/Entgelten für externe und interne Leistungen, die Abbildung organisatorischer und outputorientierter Verantwortungsbereiche, Analysen von Kostenschwerpunkten und Rationalisierungspotenzialen, Unterstützung der Haushaltsplanung und der Plan-/Ist-Überwachung sowie die Dokumentation interner Verrechnungen zwischen Organisationseinheiten sind erhebliche Funktionen der KLR. Mit Hilfe der KLR-Daten wird eine Basis für Vergleich mit Privatanbietern und für das Berichtswesen geschaffen.
 

Können Produkteinzelkosten auch direkt auf den Kostenträger gebucht werden?

Ja. Dabei werden die entsprechenden Kostenstellen nachrichtlich mitgebucht.
 

Was sind PSP-Elemente und wie werden diese gebildet?

Alle Kostenträger (Produkte, Programme und Projekte) werden technisch betrachtet mit dem SAP-Modul "Projektsystem" durch Projektdefinitionen mit den zugehörigen Projekt-Struktur-Plan-Elementen (PSP-Elemente) abgebildet.
Im Rahmen von EPOS.NRW gelten einige Festlegungen bezüglich der Bildung und Verwendung von Produkten/Kostenträgern, die in einem Workshop zu Stammdaten erklärt werden.
 

Was sind Vorkostenstellen?

Vorkostenstellen (auch bezeichnet als Hilfs- oder Nebenkostenstellen) dienen der Gemeinkostenerfassung und geben eine oder mehrere Leistungen ab, die an andere Kostenstellen verrechnet werden. Da die Aufgaben dieser Kostenstellen oft leitender, koordinierender oder unterstützender Art sind, bestehen regelmäßig keine direkten Leistungsbeziehungen zwischen ihnen und den Produkten.
 

Wie werden Kostenstellen gebildet?

Der Bildung von Kostenstellen ist unter dem Gesichtspunkt der Kosten- und Fachverantwortlichkeit grundsätzlich die Aufbauorganisation einer Verwaltung/ Behörde zu Grunde zu legen.
 

Wie werden Kostenträger/Produkte gebildet?

Die Bildung von Produkten orientiert sich grundsätzlich am Leistungsauftrag der jeweiligen Budgeteinheit. Dabei ist sicherzustellen, dass sämtliche wahrgenommenen Aufgaben durch Produkte abgedeckt werden. Hinsichtlich der Produktstruktur ist die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Integrierten Produktrahmens (IPR) zu gewährleisten. Dieser sieht einen bundes- und ländereinheitlichen Standard für die Gliederung der Produktstrukturen vor.
  • Produkte werden dauerhaft und repetitiv erstellt bzw. geleistet.
  • Ein Produkt sollte durch seine Eigenschaften eindeutig von anderen Produkten abgegrenzt werden können. Weiterhin sollten Produkte überschneidungsfrei definiert sein.
  • Bei der Bildung von Produkten sollte zunächst bestimmt werden, welche Ergebnisziele erreicht und welche Aufgaben durch das Produkt erfüllt werden sollen.
  • Bei der Bildung eines Produktes muss Klarheit darüber bestehen, an welchen (externen oder internen) Adressaten das Produkt gerichtet ist.
  • Die Ergebnisziele eines Produktes sind quantifizierbar, d. h., dem Produkt können eindeutig Kosten, Erlöse, Leistungsmengen, etc., zugeordnet werden, um die Zielerreichung eines Produktergebnisses messbar zu machen.


Wie werden Zusatzaufwendungen (keine Kosten) und Zusatzkosten (kein Aufwand) berücksichtigt?

Die Zusatzkosten bzw. Zusatzaufwendungen werden bei EPOS.NRW nicht berücksichtigt
 

Ist die Zeitaufschreibung zwingend vorgeschrieben?

Nein, der Einsatz der Zeitaufschreibung ist optional und wird von EPOS.NRW nicht vorgeschrieben. Jede BE kann selber abwägen, ob eine EPOS.NRW- Zeitaufschreibung für die Verrechnung der Personalkosten von Kostenstellen auf Kostenstellen, Kostenträgern und Kostensammlern sinnvoll ist. Mit dem zum EPOS.NRW-SAP-System gehörenden Modul CA-TS soll lediglich ein komfortables Werkzeug zur Verfügung gestellt werden.

Müssen bei einem Einsatz der Zeitaufschreibung in einer Budgeteinheit dann sämtliche Mitarbeiter dieser Budgetuntereinheit Ihre Zeiten kontieren?

Nein, der Einsatz und Umfang der Zeitaufschreibung wird in Workshops des Rollouts festgelegt.
 

Was wird im Rahmen der Zeitaufschreibung erfasst?

Grundsätzlich werden die geleisteten Arbeitsstunden den Kostenstellen, Kostenträgern und Kostensammlern zugeordnet, für die die Arbeitsleistung angefallen ist. Darüber hinaus können noch weitere Informationen erfasst werden. So ist z.B. eine Erfassung von Output-Mengen auf statistischen Kennzahlen, die in der KLR definiert werden, möglich (z.B. „Anzahl bearbeiteter Fälle“). Der Funktionsumfang wird in Workshops des Rollouts festgelegt.
 

Welchen Nutzen bringt die Zeitaufschreibung?

Anhand einer Zeitaufschreibung können Arbeitsstunden auf Kostenstellen, Kostenträgern und Kostensammlern  notiert werden, die ein Mitarbeiter hierfür tätig war. Insbesondere bei wechselnden Tätigkeiten, bei wechselnden Anteilen an Arbeitsaufwänden oder zum Zweck der Fakturierung ist eine Zeitaufschreibung von nutzen.
Darüber hinaus kann eine Zeitaufschreibung auch zur Erhebung von steuerungsrelevanten Informationen zur Analyse und Schwerpunktsetzung (Ressourcenplanung, Entscheidungshilfen für Führungskräfte) genutzt werden.
 

Wer administriert die Stammdaten für die Zeitaufschreibung?

Grundlage für die Erfassung ist ein sogenannter SAP Ministammsatz. Dieser wird über eine Schnittstelle vom LBV monatlich zur Verfügung gestellt und somit automatisch aktualisiert.
Die Kontierungsobjekte (z. B. PSP-Elemente, Kostenstellen, statistische Kennzahlen, etc.) werden im SAP Modul der KLR gepflegt.
 

Welche Personalräte sind bei der EPOS-Einführung zu beteiligen bzw. sind beteiligt worden?

Das Gesamtvorhaben EPOS.NRW ist mit den Beschäftigtenvertretungen, den Schwerbehindertenvertretungen und den Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Die Beschäftigten- und Schwerbehindertenvertretungen sowie die Gleichstellungsbeauftragten wurden über das Gesamtvorhaben ressortübergreifend umfassend informiert. Der für das Beteiligungsverfahren zuständige Hauptpersonalrat beim Ministerium der Finanzen hat dem Gesamtvorhaben EPOS.NRW am 25. Mai 2010 unter Einbindung der Hauptpersonalräte der übrigen Ressorts im Rahmen von § 78 Abs. 1 Satz 2 LPVG zugestimmt.
Der Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen wurde gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Daneben wurde die Gleichstellungsbeauftrage des Ministeriums der Finanzen nach den Vorschriften des LGG eingebunden.
Das Konzept von EPOS.NRW eröffnet den Ressorts eine Reihe von Gestaltungsspielräumen, z. B. hinsichtlich der konkreten Umsetzung des Betriebsorganisationskonzepts. Aus diesem Grunde ist es trotz des bereits abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens zum Gesamtvorhaben EPOS.NRW erforderlich, die zuständigen Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen vor Ort im Rahmen des jeweiligen Rolloutprojekts hinsichtlich der Maßnahmen zur Ausgestaltung dieser Spielräume erneut zu beteiligen.
Gleiches gilt für  die Beteiligung der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten.
 

Zu welchen Zeitpunkten werden die Personalräte bei der EPOS-Einführung beteiligt?

Seitens EPOS.NRW wird die frühzeitige Einbindung der Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen bereits in der ersten Phase des Rollouts in Form der Teilnahme am offiziellen Kickoff empfohlen.
 

Werden Schulungen angeboten?

Ja, für Anwender und Anwenderinnen werden Fach- und IT-Schulungen angeboten. In Fachschulungen werden die betriebswirtschaftlichen Hintergründe erläutert. In den IT-Einweisungen wird die Handhabung des SAP-Systems erläutert, vorgeführt und eigenständig geübt.
 

Müssen alle Anwender und Anwenderinnen alle Schulungen besuchen?

Nein, die Schulungen sind modular aufgebaut, so dass jeweils zielgruppengerecht geschult werden kann.
 

Wann finden die Schulungen statt?

Für Fach- und IT-Schulungen sind die Schulungszeitpunkte unterschiedlich. Die Fachschulungen können bereits einige Monate vor Produktivsetzung angeboten werden. Die IT-Einweisungen finden jedoch in unmittelbarer Nähe zum Produktivstart statt, damit für die Anwender und Anwenderinnen zwischen den Schulungen und der Arbeit im produktiven System ein möglichst geringer zeitlicher Abstand besteht.
 

Wer plant die Schulungen?

Die Planung der Schulungen erfolgt durch die Schulungsprojektleitung im Competence Center EPOS.NRW im Landesamt für Finanzen in enger Abstimmung mit der Projektleitung auf Seiten der Budgeteinheit. Die Schulungsprojektleitung nimmt diesbezüglich mit der Projektleitung der Budgeteinheit Kontakt auf.
 

Was ist ein BKS?

Der Buchungs- und Kostenrechnungsservice ist eine (interne) Organisationseinheit in der Aufbauorganisation von EPOS.NRW, die für jede Budgeteinheit existieren sollte. Insbesondere werden im Buchungs- und Kostenrechnungsservice alle Tätigkeiten, die einheitlich an einer zentralen Stelle in einer Budgeteinheit vorgenommen werden müssen (z. B. in der Hauptbuchhaltung, Tarifplanung im Personalkostentool) wahrgenommen, ebenso wie periodisch wiederkehrende Tätigkeiten (z. B. Monats- und Jahresabschlüsse), fachlich-inhaltliche Mitarbeit bei der Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung von ggf. erforderlichen Schnittstellen zwischen Fach- oder Vorverfahren und dem SAP-System EPOS.NRW in Abstimmung mit dem Landesamt für Finanzen, aktive Maßnahmen zur Einhaltung der zentralen Vorgaben aus dem Ministerium der Finanzen (z. B. zur (Teil-)Konzernbuchhaltung) sowie zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Buchhaltung und Kostenrechnung innerhalb der Budgeteinheit (z. B. Erstellen von Kontierungsvorgaben), Durchführen von Aufträgen des jeweils zuständigen Ministeriums (z. B. Erlös-/Kosten-Analysen, Analysieren und Aggregieren), 1st Level Support für alle Fragestellungen und Fehlermeldungen der Inhaberinnen und Inhaber der fachlichen SAP-Rolle Finanzbuchhaltung und ggf. aller weiteren Endanwender und Endanwenderinnen in ihrer Budgeteinheit; auch 1st Level Support bzgl. der Stammdatenpflege von Kostenprojekten, Innenaufträgen und deren Gruppen (vgl. SAP-Rolle KLR).
Zur Sicherstellung eines koordinierten und wirtschaftlichen Betriebs des Systems EPOS.NRW innerhalb einer Budgeteinheit oder eines Geschäftsbereichs sind budgeteinheiten- oder geschäftsbereichsbezogene Buchungs- und Kostenrechnungs-Services (BKS) einzurichten. Wichtig ist dabei, dass pro Budgeteinheit aus technischen Gründen maximal ein zuständiger BKS eingerichtet wird.
 

Wann muss der BKS eingerichtet werden?

Da der Buchungs- und Kostenrechnungs-Service den Anwendern und Anwenderinnen in der Budgeteinheit von Produktivstart an unterstützend zur Seite stehen soll, empfiehlt sich eine Einrichtung spätestens in Phase 3 bzw. 4 (IND, EIN) des Rollouts.
 

Welche Berichte stellt EPOS.NRW zur Verfügung?

Das EPOS.NRW-System verfügt über eine Vielzahl an Berichten und Auswertungsmöglichkeiten. Die Endanwenderinnen und Endanwender können entsprechend ihren Fachrollen auf die Standardberichte der SAP-ERP-Modulkomponenten sowie eigens für die Landesverwaltung entwickelte Business-Intelligence-Berichte zugreifen. Die Berichts- und Auswertungserfordernisse der Budgeteinheiten werden in den Rollout-Projekten untersucht.  Hierzu sind bisher vorhandene Berichts- und Auswertungslösungen konkret als vorbereitendes Arbeitsmaterial erforderlich.
 

Wie werden derzeit künftige Berichte abgefragt bzw. zusammengestellt?

Die Standardberichte der SAP-ERP-Modulkomponenten können mit der entsprechenden Fachrolle im SAP-ERP-System per Transaktionscode oder über einen Weblink im Portal aufgerufen werden.
Die Business-Intelligence-Berichte können nur über einen Weblink im Portal aufgerufen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Berichtsinhalte in ein Excel- oder PDF-Dokument zu exportieren.
 

Welche Rollen/ Aufgaben haben die derzeit mit der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel beauftragten (Buchung, Mittelverwaltung, Titelverwaltung, Berichtserstellung, Berechtigungspflege etc.)?

Das EPOS.NRW-System sieht folgende Rollen für die Mittelbewirtschaftung vor:
  • Anlagenbuchhaltung
  • Beauftragte(r) für den Haushalt (BdH)
  • Benutzerverwaltung
  • Berichterstellung
  • Buchungs- und Kostenrechnungsservice (BKS)
  • Buchungsberechtigung (Anordnungsbefugnis)
  • Buchungsberechtigung (Erfassung)
  • Budgetverantwortung (Hierarchieplanung)
  • Budgetverteilung Kostenstellen (Hierarchieplanung)
  • Budgetverteilung Profit-Center (Hierarchieplanung)
  • Budgetverteilung PSP-Elemente (Hierarchieplanung)
  • Controlling
  • Finanzbuchhaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
  • Kostenstellenleitung
  • Produktverantwortung
  • Prüfung
Diese Rollen werden im Betriebsorganisationskonzept ausführlich beschrieben und im Rahmen des Rollouts, den für die jeweiligen Aufgabenbereiche benannten Personen, zugeordnet. Sowohl die Rollenvergabe als auch der Rollenzuschnitt richten sich dabei nach dem Minimalprinzip, so dass immer nur die Rechte im System vergeben werden die zur Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind.