FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Mehrere Paragraphenzeichen in Schwarz-Weiß

Rechtsgrundlagen

Das Vorhaben EPOS.NRW wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und entsprechender Verwaltungsanweisungen konzipiert und realisiert. Dazu sind sowohl bundesgesetzliche als auch landesgesetzliche Regelungen zu beachten.

Bundesrecht

Für die Umstellung in NRW ist das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) maßgebend,  insbesondere die §§ 7 a und 49 a mit den darauf beruhenden Standards staatlicher Doppik.

Eckpunkte:

  • Die Regelungen für die staatliche Doppik folgen dem HGB.
  • Einheitlichkeit der grundsätzlichen Haushaltsangelegenheiten öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  • Einheitlicher Verwaltungskontenrahmen
  • Integrierter Produktrahmen
  • Vergleichbarkeit der Haushalte von Bund und Ländern durch statistische Berichtspflichten
  • AfA-Tabellen/betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Landesrecht NRW

Jährliche Haushaltsgesetze (insbesondere § 25 HG)
Anpassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit Verwaltungsvorschriften (VV)

Das entsprechende Ministerialblatt vom 19.05.2017 finden Sie oben unter dem Punkt "Links".