FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansicht Haushaltsrecht des Landes NRW

Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen

Die Landeshaushaltsordnung ist die gesetzliche Grundlage des Haushalts des Landes Nordrhein Westfalen. Konkretisiert wird sie durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

Die Landeshaushaltsordnung ist ein Landesgesetz. In ihr ist das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Ergänzt wird die Landeshaushaltsordnung durch Verwaltungsvorschriften.
Die Landeshaushaltsordnung ergänzt und konkretisiert das Haushaltsgrundsätzegesetz. In diesem sind die Grundsätze der Haushaltsgesetzgebung des Bundes und der Länder festgeschrieben.

Die wichtigsten Grundsätze des Haushaltsgrundsätzegesetz sind:

  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
  • Gesamtdeckung,
  • Vollständigkeit und Einheitlichkeit sowie
  • Fälligkeit (für jedes Jahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen).

Die Landeshaushaltsordnung liegt in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV.NRW. S. 158) vor. Zuletzt geändert durch: Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze und zur Überleitung der vorhandenen Konrektorinnen und Konrektoren von Grundschulen und Hauptschulen (Haushaltsbegleitgesetz 2018) vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 94).