FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Lehrerin steht vor der Tafel und zeigt in Richtung Schüler. Vor ihr sitzen Schülerinnen und Schüler, die aufzeigen.
18.10.2022

Landesregierung bringt Reform der Lehrkräftebesoldung auf den Weg

Das Kabinett hat am Dienstag, 18. Oktober 2022, die Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk:
„Die Landesregierung hält Wort. Wie versprochen haben wir in den ersten 100 Tagen die Weichen für eine Anpassung der Lehrkräftebesoldung gestellt. Trotz der andauernden Krisen und den damit verbundenen immensen finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt setzt die Landesregierung damit ein zentrales Projekt um. Nachdem wir bereits mit dem Entwurf des Nachtragshaushalt 2022 die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der ersten Stufe der Besoldungsanpassung bereitgestellt haben, geht es nun darum, die rechtlichen Grundlagen für die schrittweise Überführung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 13 zu schaffen. Damit werten wir den Lehrerberuf weiter auf.“

Schulministerin Dorothee Feller:
„Die Angleichung der Lehrkräftebesoldung an Grundschulen und in der Sekundarstufe I ist ein deutliches Signal der Anerkennung und Wertschätzung. Unsere Lehrerinnen und Lehrer üben einen wichtigen und verantwortungsvollen Beruf aus. Sie kümmern sich jeden Tag um die Bildung unserer Kinder und damit um die Zukunft unseres Landes. Mit der Besoldungsanpassung werten wir den Lehrkräfteberuf auf und gestalten ihn vor allem in der Grundschule, aber auch im Bereich der Sekundarstufe I deutlich attraktiver. Das soll uns zukünftig dabei helfen, mehr junge Menschen auch für diese Schulformen zu gewinnen.“

Die Eckpunkte für die Anpassung der Lehrkräftebesoldung lauten:

  • Die Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I werden in fünf Schritten bis zum Jahr 2026 in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
  • Hierbei erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach dem Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und nach altem Recht ausgebildeten sog. Bestandslehrkräften.
  • Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsgruppe A 12 eine (ruhegehaltfähige) Zulage in Höhe von 115,- Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung kommen soll.
  • Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230,- Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345,- Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460,- Euro.
  • Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.
  • Die vergleichbaren tarifbeschäftigten Lehrkräfte werden ebenfalls einbezogen.
  • Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro. Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2022 sieht die Bereitstellung der entsprechenden Mittel für das Jahr 2022 vor. Der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt wurde nach der 1. Lesung im Landtag am 28. September 2022 federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.