FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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Filme mit Fin: Abgabepflicht und -fristen für die Einkommensteuererklärung

In diesem Erklärfilm erläutert Fin, wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Er erklärt dabei den Unterschied zwischen einer Antragsveranlagung und der Pflichtveranlagung.

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Warum? Das erklärt Ihnen Fin! Weitere Details dazu finden Sie hier auf unserer Homepage.

Sie fragen Sich, wie lange Sie zur Abgabe der Einkommensteuer Zeit haben? Die Abgabefristen unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen oder nicht. Auch das erläutert Fin in diesem Video!

Bitte beachten Sie die ergänzende Information für den Veranlagungszeitraum 2019 und 2020:
Der Bundestag hat die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 können Sie sich ebenfalls mehr Zeit lassen. Wenn Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, endet die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 am 2. November 2021. Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022.