FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Photovoltaikanlage – Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?

Sie haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres privaten Hauses installiert? Fin erklärt Ihnen die steuerlichen Folgen: Warum Sie damit auch Unternehmer/in sind und welche Steuererklärungen Sie beim Finanzamt einreichen müssen.

Der Bundestag hat die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit. Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November 2021. Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022.