FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Sachbearbeitung (m/w/d) Heranziehung Unterhaltsvorschuss in Essen

Bewerben Sie (w/m/d) sich bis 03.11.2023 für unseren Standort Essen auf eine unserer unbefristeten Stellen für die Sachbearbeitung (m/w/d) Heranziehung Unterhaltsvorschuss.

Sachbearbeitung (m/w/d) Heranziehung Unterhaltsvorschuss

beim Landesamt für Finanzen NRW – Essen

 

Wir sind eine junge, digitale und dynamische Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielfältigen Aufgaben.

Eine Aufgabe ist der Rückgriff des Unterhaltsvorschusses (UVG), den das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2019 von den Kommunen übernommen hat.

Nach Auszahlung des Unterhaltsvorschusses durch die Kommunen übernimmt das LaFin NRW die Rückforderung der Vorschusszahlung beim unterhaltspflichtigen Elternteil.

Sie sind auf der Suche nach einer sinnstiftenden, anspruchsvollen Tätigkeit? Sie wollen für etwas Gutes einstehen und für Gerechtigkeit sorgen?

Sie sind kommunikationsstark und durchsetzungsfähig, vielleicht sogar Erfahren im Umgang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz bzw. der (Sozial-)Leistungsverwaltung oder sind bereit, sich in dieses Themenfeld einzuarbeiten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

 

Möchten Sie nachhaltig zu diesem Erfolg beitragen?

Dann werden Sie Teil unseres Teams!

 

Schnuppertage in Essen zum Kennenlernen:

Sie möchten uns gerne persönlich kennenlernen und Ihren zukünftigen Arbeitsplatz vor der Bewerbung erkunden? Dann kommen Sie zu unserem Schnuppertag in Essen

Wann:            23.10.2023 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr oder 25.10.2023 von 11:00 bis 13:00 Uhr

Anmeldung:  bei Herrn Brand, Telefon 02 11 82 22 42 13

 

Neugierig? Schauen Sie sich das Video an!

 

Ihre Aufgaben - Gestalten Sie gemeinsam im Team die Zukunft unserer Abteilung UVG.

Als Sachbearbeitung im Bereich der Heranziehung:

  • ermitteln Sie unterhaltsrelevante Einkommen und führen Unterhaltsberechnungen durch
  • bearbeiten Sie Ihren Fallbestand digital und eigenverantwortlich
  • kommunizieren Sie telefonisch und schriftlich mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil und streben eine einvernehmliche Lösung an
  • leiten Sie ein gerichtliches Unterhaltsfestsetzungsverfahren ein, sollte keine Lösung realisierbar sei

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit Heranziehungen von selbstständigen barunterhaltspflichtigen Personen zu tätigen.

Der Rückgriff von „selbstständigen barunterhaltspflichtigen Personen“ umfasst dabei im wesentlichen folgende Besonderheiten:

  • Anfordern besonderer Auskünfte zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils, z.B. Bilanzen, Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Abwägungen zur Wirtschaftlichkeit der selbstständigen Tätigkeit
  • Gewinne mit Richtsätzen der Oberfinanzdirektion NRW abgleichen (Rohgewinnermittlungen), um Schwarzgelder aufzudecken und Aufschläge zu ermitteln
  • Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen, insbesondere Prüfung der steuerrechtlichen Abschreibungen auf Vereinbarkeit mit unterhaltsrechtlichen Grundsätzen
  • Prüfung von unterhaltsrechtlich fragwürdigen Betriebsausgaben auf betriebliche Veranlassung
  • Beachtung der (unterhaltsrechtlichen) Besonderheiten verschiedener Rechtsformen (z.B. Einzelunternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft), insbesondere Prüfung von Mischfällen mit nichtselbständige Einkünften als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft und Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

 

Ihr Profil - Qualifikation und Persönlichkeit zeichnen Sie aus.

  • vorliegende Verbeamtung der Besoldungsgruppe A 9 bis A 11 in der Laufbahngruppe 2.1
    • oder
    • abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II)        
    • oder
    • absolviertes Bachelorstudium oder Diplom mit dem Schwerpunkt Verwaltung, Recht, Finanzen oder Wirtschaft 
    • oder
    • absolviertes Bachelorstudium oder Diplom einer anderen Fachrichtung sowie eine mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung in der (Sozial-)Leistungsverwaltung, welche einen Bachelorgrad voraussetzt
    • oder
    • Qualifikation auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens im Bereich Verwaltung, Recht, Finanzen oder Wirtschaft
  • idealerweise berufliche Erfahrungen im Kontext des Unterhaltsvorschussrechts und ggf. des Steuerrechts
  • Kommunikationsstärke, Team- und Konfliktfähigkeit, Empathie sowie Problemlösungskompetenz
  • Eigenmotivation und Interesse an digitalen Arbeitsprozessen
  • sehr gute Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift)
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung - fachlich und persönlich

 

Ihre Perspektive - Freuen Sie sich auf ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Ihnen viel mehr als nur ein sicheres Einkommen bietet.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches für Voll- sowie Teilzeit geeignet ist und sich sowohl an die oben genannten verbeamteten Personen, als auch an Tarifbeschäftigte und Quereinsteiger richtet. Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 Anwendung.

Unsere Benefits: Erfahren Sie hier gerne mehr!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 03.11.2023 über unser Online-Bewerbungsverfahren:

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532615.
 

Sie wünschen weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da.

Für fachliche Fragen:
Herr Brand
( 0211/8222- 4213

Für Fragen bzgl. Ihrer Bewerbung:
Recruiting-Team
( 0211/8222-1718

 

Hinweise:

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Zudem hat das LaFin die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.