FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Anlage B zum TV -L Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 - Gültig vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 - Entgelt- gruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15 3.918,45 4.344,52 4.504,98 5.074,92 5.506,53 14 3.547,73 3.935,05 4.161,91 4.504,98 5.030,65 13 3.271,06 3.630,72 3.824,39 4.200,65 4.720,78 12 2.933,52 3.254,45 3.708,18 4.106,59 4.621,18…
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tv-l-ab-010113
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • West Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 1. November 2006 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 617,34 im zweiten Ausbildungsjahr 666,15 im dritten Ausbildungsjahr 710,93 im vierten Ausbildungsjahr 773,06
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-011106
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • West Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 01. Januar 2008 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 635,24 im zweiten Ausbildungsjahr 685,47 im dritten Ausbildungsjahr 731,55 im vierten Ausbildungsjahr 795,48
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010108
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • West Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 1. März 2009 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 695,24 im zweiten Ausbildungsjahr 745,47 im dritten Ausbildungsjahr 791,55 im vierten Ausbildungsjahr 855,48
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010309
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende d er Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 1. März 2010 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 703,58 im zweiten Ausbildungsjahr 754,42 im dritten Ausbildungsjahr 801,05 im vierten Ausbildungsjahr 865,75
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010310
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende d er Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 714,13 im zweiten Ausbildungsjahr 765,74 im dritten Ausbildungsjahr 813,07 im vierten Ausbildungsjahr 878,74 Auszubildende, die für April 2011…
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010411
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende d er Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 01.01.2012 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 733,70 im zweiten Ausbildungsjahr 786,29 im dritten Ausbildungsjahr 834,52 im vierten Ausbildungsjahr 901,44
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010112
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 01.01.2013 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 783,70 im zweiten Ausbildungsjahr 836,29 im dritten Ausbildungsjahr 884,52 im vierten Ausbildungsjahr 951,44
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010113
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 01.01.2014 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 806,82 im zweiten Ausbildungsjahr 860,96 im dritten Ausbildungsjahr 910,61 im vierten Ausbildungsjahr 979,51
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010114
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html
  • Tabelle der Ausbildungsentgelte für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Gültig ab 1. März 2015 (monatlich in Euro) Die Ausbildungsentgelte betragen im ersten Ausbildungsjahr 836,82 im zweiten Ausbildungsjahr 890,96 im dritten Ausbildungsjahr 940,61 im vierten Ausbildungsjahr 1009,51
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010315-0
    Änderungsdatum: 13. Mai 2024 text/html