Anders als bei konventionellen Beschaffungen, bei denen die Öffentliche Hand für die Finanzierung der Infrastruktur unmittelbar verantwortlich ist, und auch gegenüber Kreditgebern als Schuldner auftritt, ist bei den meisten ÖPP-Verträgen der private Partner zugleich auch Vertragspartner mit den finanzierenden Kreditinstituten.
Das hat zur Folge, dass die mit der Beschaffung verbundenen Schulden zunächst nicht automatisch der…