FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Über die Fachaufsicht

Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fußt in NRW auf zwei Standbeinen:

Die Säulen der Geldwäschebekämpfung in NRW.

Mit einer erfolgreichen Geldwäscheprävention kann Geldwäsche von Beginn an unterbunden werden und damit den repressiven Bereich der Finanzkriminalität effektiv unterstützen. Umgekehrt fördern Hinweise aus dem repressiven Bereich eine risikoorientierte Geldwäscheprävention.

Weiterführende Informationen zum Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF) NRW: Internetauftritt des LBF NRW

Seit dem 1. Januar 2025 obliegt die Fachaufsicht über Aufsichtsbehörden für einzelne nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichtete des Nichtfinanzsektors dem Referats III B 3 des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. 

 

Die Aufsicht über die Verpflichteten obliegt den fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster).

 

Sie beaufsichtigen die nachfolgenden Verpflichteten:

  • Finanzunternehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 GwG) 

  • Versicherungsvermittler (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG) 

  • Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG)

  • Immobilienmakler (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG) 

  • Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter (§ 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG)

 

Weiterführende Informationen über die Aufsicht durch die Bezirksregierungen können den jeweiligen Homepageauftritten zum Thema „Geldwäscheprävention“ der Bezirksregierungen entnommen werden:

Aufbau der Fachaufsicht für Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor.

Das Ministerium der Finanzen ist auch als koordinierende Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Als solche verantwortet sie im Zusammenwirken mit

  • den Behörden in Nordrhein-Westfalen, 

  • den anderen Bundesländern, 

  • dem Bund sowie

  • der europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) und deren Ausschüssen

einen kontinuierlichen Informationsaustausch, die aktive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden sowie weitere unterstützende Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 

Hierzu ergreift bzw. unterstützt das Ministerium der Finanzen koordinierende Maßnahmen und engagiert sich für eine effektive nationale wie auch internationale Vernetzung mit den Strafverfolgungsbehörden, wie z.B. dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF) oder dem Landeskriminalamt NRW (LKA), aber auch mit entsprechenden Vertreterinnen und Vertretern von Behörden im europäischen Raum.