FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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17.12.2014

Informationen zum Haushaltgesetzentwurf 2015 (Stand zur 3. Lesung, 17. Dezember 2014)

Die Landesregierung senkt die Nettoneuverschuldung 2015 um fast 1,3 Mrd. Euro auf 1,9 Mrd. Euro

Die Kreditaufnahme sinkt um mehr als 70 Prozent seit Amtsübernahme 2010
Damit erreicht NRW auf halber Strecke zwischen dem Antritt der rot-grünen Landesregierung im Jahr 2010 und 2020, dem Jahr der Schuldenbremse, eine auf 29 Prozent abgesenkte Kreditaufnahme.

NRW hat die niedrigste Kreditfinanzierungsquote (3,3%) seit den 70er Jahren

Die Landesregierung erreicht 2015 Einsparungen von mehr als 1,5 Mrd. Euro

Einsparungen werden unter anderem in folgenden Bereichen erzielt:

  • Besoldungsanpassung 2013/2014 gegenüber einer 1 : 1 Übertragung: : 220 Millionen Euro
  • Personalausgaben: Einsparung: 160 Millionen Euro
  • Abbau von 2.305 Stellen im Haushalt 2014 und 372 Stellen im Haushalt 2015: 140 Mio. EUR
  • Strukturelle Einsparungen bei Förderprogrammen : rd. 145 Mio. Euro
  • Weitere Einsparungen bei Landesbetrieben, Mietausgaben, Fusion der OFD, Kofinanzierungsanteilen bei EU-Förderprogrammen : insgesamt rd. 30 Mio. EUR
  • Globale Minderausgaben: Die einzelnen Ministerien entscheiden in eigener Expertise und Verantwortung, wo Ausgaben kürzen können: Einsparung: 830 Mio. EUR

 

Die Steuereinnahmen in Höhe von 48,2 Mrd. EUR sind solide angesetzt

Denn: Die geplanten Steuereinnahmen wachsen gegenüber 2014 um 2.358,0 Mio. EUR; das entspricht einer Steigerungsrate von + 5,1 v.H. Sie liegt damit unter dem Zuwachs, den die Steuerschätzung im November prognostiziert.

 

Die Landesregierung wird die Schuldenbremse im Jahr 2020 einhalten und dabei Zukunftsinvestitionen nicht vernachlässigen

Das sehen übrigens die Wirtschaftsprüfer von PwC, die alljährlich ein Länderfinanz-Benchmarking erstellen, genauso. Im Bericht 2014 heißt es über NRW: „Angesichts der allgemein günstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich Zinssatz und Steuereinnahmen gehört das Land zu jener Gruppe von Bundesländern, die bei einer moderaten Ausgabenentwicklung die Schuldenbremse einhalten können.“ Siehe Anlage.

 

Und dabei hat NRW die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben aller Länder

Die Pro-Kopf-Ausgaben im Landeshaushalt betragen 3.375 Euro (Stand: Ende 2013).

Übrigens arbeitet das Land auch mit den Kommunen kostengünstig: Rechnet man aber die Kommunen bei der Berechnung mit ein, so belegt NRW bei den Pro-Kopf-Ausgaben den sechsten Platz. Das heißt: Zehn Bundesländer haben auch dann noch höhere Pro-Kopf-Ausgaben als NRW. Das Land stellt seinen Kommunen in diesem wie im nächsten Jahr Rekordbudgets von je rund 20 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Gegenzug haben die Kommunen einen höheren Aufgabenbereich als in vielen anderen Ländern. Siehe Anlage

Bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegt NRW im Mittelfeld aller Länder

Siehe Anlage

 

 

Eckdaten zum Haushaltsgesetzentwurf 2015

 

 

Haushaltsgesetzentwurf 2015

Ausgaben lt. Haushaltsplan

64,3 Mrd. Euro

Steuereinnahmen

48,2 Mrd. Euro

Sonstige Einnahmen

14,0 Mrd. Euro

Personalausgaben

24,3 Mrd. Euro

Personalausgabenquote

38,2 Prozent

Nettoneuverschuldung*

1,93 Mrd. Euro

 

*Entwicklung der Nettoneuverschuldung im Haushaltsgesetzentwurf 2015

Bislang geplante Nettoneuverschuldung (Stand 2. Ergänzung):               2,24 Mrd. Euro

Mehreinnahmen Grunderwerbsteuererhöhung:                                                     400 Mio. Euro

Mehreinnahmen aus Erhöhung Länderanteil Umsatzsteuer:                         108 Mio. Euro

Mehrausgaben Flüchtlingsgipfel:                                                       91 Mio. Euro

Mehrausgaben Durchleitung Bundesmittel für Asylbewerber an Kommunen: 54 Mio. Euro

Mehrausgaben Schulsozialarbeit:                                                                       47,7 Mio. Euro

Mehrausgaben sonstige Änderungsanträge (Saldo):                                    3,3 Mio. Euro

Neue Nettoneuverschuldung (Stand nach 3. Lesung HFA):                   1,93 Mrd. Euro

 

Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2018 vom 29.08.2014:

Hinweis: Die Mittelfristige Finanzplanung wird einmal jährlich aktualisiert.