FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesverfassungsgericht
18.12.2015

Karlsruhe bestätigt NRW im Streit um die Beamtenbesoldung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die dort verhandelte Besoldung entspricht voll den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Das Gericht hat dabei Kriterien für die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten aufgestellt.
 
„Die Bundesverfassungsrichter haben mit ihrer Entscheidung Klarheit geschaffen. Das gilt nicht nur für die Rechtmäßigkeit der Besoldungshöhe, sondern vor allem für die Maßstäbe der künftigen Besoldungsanpassungen“, sagte Minister Walter-Borjans.
 
Die Kriterien, die bereits im Mai vom Bundesverfassungsgericht für die Besoldung der Richterinnen und Richter festgelegt wurden, wurden heute bestätigt. Die Landesregierung hat diese bereits im Anfang Dezember verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 berücksichtigt.
 
Bereits im Mai dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen bestätigt.