FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Fahne von NRW weht im Wind
04.12.2015

Neuordnung des Länderfinanzausgleichs

Alle Fakten auf einen Blick

Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Damit entfällt der Umsatzsteuervorwegausgleich. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer soll nun grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft der Länder. Im Ergebnis wird die Finanzkraft im Wesentlichen bereits im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer ausgeglichen. Aus bisher 4 Stufen werden also 3 – das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz im Finanzgeflecht von Ländern und Bund.

Es wird nun deutlich, dass Nordrhein-Westfalen Zahlerland ist.

Mit der Umsetzung der Einzelpunkte (siehe Verlinkung unten) werden die Länder in beträchtlichem Umfang finanziell entlastet. Dabei wird auch den Interessen der finanzschwachen Länder Rechnung getragen. Durch die Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen steht kein Land finanziell schlechter da als ohne die Neuordnung.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gilt ab 2020 unbefristet. Allerdings werden die Auswirkungen des neuen Ausgleichssystems nach 10 Jahren, 2030 überprüft.

Neben der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen konnten am Donnerstag, 3. Dezember 2015, noch weitere wesentliche Fragen geklärt werden:

  • So ist im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch über die weitere Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro pro Jahr ab 2018 zu entscheiden. Hier geht es um eine zielgenaue Entlastung der Kommunen und es geht darum, die Voraussetzungen für eine Fortentwicklung der Aufgaben und Finanzierungsverantwortung im Sozialbereich schaffen.
  • Bund und Länder werden alle Fragen unverzüglich mit dem Ziel konkretisieren, das Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Anfang 2016 einzuleiten.
  • Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zudem die Notwendigkeit betont, bei der erforderlichen Anpassung des Grundgesetzes den bislang in Artikel 107 Grundgesetz verankerten angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder auch künftig sicherzustellen. Auch dies ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu konkretisieren.

Hier finden Sie den Link zum Video-Kommmentar von Finanzminister Walter-Borjans zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen:

Statement Finanzminister Walter-Borjans

Anlagen (auf der rechten Seite)

NRW behält künftig 1,5 Mrd. Euro mehr im neuen Finanzausgleich

Zu den Einzelpunkten