FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
07.05.2025

Pilotierung erfolgreich: Digitaler Gewerbesteuerbescheid sorgt für mehr Tempo und Bürokratieabbau

Minister Dr. Optendrenk: „Mit der Weichenstellung für den digitalen Gewerbesteuerbescheid gestalten wir gemeinsam mit den Kommunen die Verwaltung der Zukunft. Spürbar weniger Bürokratie und effizientere Prozesse sind ein Gewinn für alle Beteiligten.“ 

Die Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen nimmt weiter Fahrt auf: Mit der schrittweisen Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids setzen Land und Kommunen gemeinsam ein weiteres Zeichen für modernen Bürgerservice, Bürokratieabbau und effizientere Prozesse. Immer mehr Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden Unternehmen die Gewerbesteuerbescheide künftig auf Wunsch digital zur Verfügung stellen können.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist in Nordrhein-Westfalen auf dem Vormarsch. In den ersten Städten kann er bereits abgerufen werden, in vielen weiteren Kommunen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Vieles wird bei der Gewerbesteuer damit in Zukunft einfacher, schneller und transparenter. Die Finanzverwaltung unterstützt die Städte und Gemeinden im Land, damit die Vorteile der Digitalisierung direkt bei den Unternehmen ankommen. Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst viele Kommunen diese Angebote annehmen und den digitalen Gewerbesteuerbescheid einführen. Denn spürbar weniger Bürokratie und effizientere Prozesse sind ein Gewinn für alle Beteiligten.“

Mehr Tempo, weniger Papier – mit digitalem Mehrwert

Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet zahlreiche Vorteile: Er ist maschinenlesbar und kann so über eine entsprechende Schnittstelle direkt durch die Fachsoftware von Unternehmen und Steuerkanzleien verarbeitet werden. Das spart Zeit, reduziert den Papierverbrauch und erleichtert die Weiterverarbeitung der Daten erheblich. So werden die Prozesse in Unternehmen, bei Steuerberatern, Kommunen und in der Steuerverwaltung vereinfacht. 
Um sein Entlastungspotential voll nutzen zu können, soll der digitale Gewerbesteuerbescheid mittelfristig bundesweit in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format flächendeckend verfügbar sein. Nur so können die deutschlandweit mehr als 600 unterschiedlichen Formate der Papierbescheide in den rund 11.000 Kommunen nutzerfreundlich abgelöst werden. Durch das bundeseinheitliche digitale Format ist gerade in überregional tätigen Unternehmen und Konzernen künftig ein deutlich effizienterer Abgleich der Bescheide möglich.
Minister Dr. Optendrenk: „Allein in Nordrhein-Westfalen erlassen die Kommunen mehr als 300.000 Gewerbesteuerbescheide pro Jahr. Das nachhaltige Einsparpotenzial des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist also immens. Wir sparen nicht nur Zeit, sondern auch große Mengen an Papier sowie erhebliche Portokosten. Und damit auch viel Geld, das in den Kommunen künftig für andere Projekte verwendet werden kann.“ 

Kommunen als Digitalisierungspartner

Wesentliche Rahmenbedingungen für einen landesweiten Einsatz des digitalen Gewerbesteuerbescheids sind bereits geschaffen worden. In Nordrhein-Westfalen nutzen bereits 348 der insgesamt 396 Kommunen das Datenträgeraustauschverfahren (DTA). Damit sind sie in einem ersten Schritt für die künftige digitale Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheids technisch vorbereitet und können über eine Schnittstelle die Gewerbesteuerdaten der Finanzämter digital empfangen. 
In Düsseldorf und Essen besteht bereits heute die Möglichkeit, den Gewerbesteuerbescheid digital zu erhalten. Sie haben als Pilot-Kommunen bewiesen, dass der automatisierte und medienbruchfreie Prozess um den digitalen Gewerbesteuerbescheid funktioniert. Insgesamt 28 weitere Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereiten aktuell die Einführung vor.
Minister Dr. Optendrenk: „Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid gestalten die Kommunen gemeinsam mit uns die Verwaltung der Zukunft. Wir unterstützen sie dabei mit umfassenden Projekt- sowie Beratungsangeboten und stellen bereits fast allen Kommunen die Gewerbesteuerdaten der Finanzämter digital zur Verfügung. Damit hat die Finanzverwaltung alle Voraussetzungen geschaffen, um den digitalen Gewerbesteuerbescheid auf den Weg zu bringen. Nun liegt es an den Kommunen, den Ball entschlossen aufzugreifen und dafür zu sorgen, dass die Unternehmen vor Ort schnell von den Vorteilen profitieren können. Denn Digitalisierung gelingt, wenn alle an einem Strang ziehen – Land, Kommunen und Unternehmen. Dann kann der digitale Gewerbesteuerbescheid ein gutes Beispiel für eine moderne, leistungsfähige und unbürokratische Verwaltung werden. Das ist es, was wir uns für die Menschen und Unternehmen im Land wünschen.“ 

Transparente Informationen für Kommunen und Unternehmen

Über den aktuellen Umsetzungsstand in Deutschland informiert die zentrale Informationsseite www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de.

Ausblick: Pilotierung des digitalen Zerlegungsbescheids gestartet
Ein nächster Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Gewerbesteuerverfahrens ist bereits angelaufen: Seit Oktober 2024 läuft in Dortmund die Pilotierung des digitalen Gewerbesteuerzerlegungsbescheids. Er basiert auf dem bewährten Format des digitalen Gewerbesteuerbescheids und ermöglicht eine einfache, schnelle und sichere Weiterverarbeitung der Daten der Steuerverwaltung durch die Kommunen. Auch Düsseldorf und Essen, Vorreiter bei der digitalen Gewerbesteuer, werden sich an der Pilotierung beteiligen.

Hintergrund: Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine sog. Realsteuer, die von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden dar. Beim Gewerbesteuerhebesatz, den jede Kommune selbst festlegen kann, gibt es große regionale Unterschiede. 
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 840.000 Gewerbetreibende. Mehr als 300.000 von ihnen erhalten jährlich einen Gewerbesteuerbescheid ihrer Kommune. 
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € im Jahr. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag. Land- und Forstwirte sowie Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig.