FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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03.06.2015

Pressemitteilung zur 11. Sitzung des Stabilitätsrates am 3. Juni 2015

Der Stabilitätsrat ist am 3. Juni 2015 unter dem Vorsitz des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble und des Finanzministers des Landes Hessen Dr. Schäfer als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz in Berlin zu seiner elften Sitzung zusammengetreten.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf einem soliden Wachstumspfad. Die staatlichen Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen erzielten 2014 mit 0,7 Prozent des Brut-toinlandsprodukts (BIP) bereits das dritte Mal in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Der Stabilitätsrat erwartet für 2015 einen strukturellen Überschuss des gesamtstaatlichen Haushalts in Höhe von ¾ Prozent des BIP. Für die Jahre 2016 bis 2019 zeichnet sich ein struktureller Überschuss in Höhe von jeweils ½ Prozent des BIP ab. Der Stabilitätsrat hat deshalb in Übereinstimmung mit seinem unabhängigen Beirat festgestellt, dass die Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 Prozent des BIP im Projektionszeitraum bis 2019 eingehalten wird. Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der aus den europäischen Vorgaben abgeleiteten staatlichen Defizitobergrenzen wurde im europäischen Fiskalvertrag vereinbart. Mit dem Fiskalvertragsumsetzungsgesetz wurde diese Aufgabe dem Stabilitätsrat, unterstützt durch den unabhängigen Beirat, übertragen.

Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass die Konsolidierungshilfen beziehenden Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2014 ihren Konsolidierungsverpflichtungen nachgekommen sind. Damit sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen an die fünf Länder erfüllt. Die Hilfen, die je zur Hälfte vom Bund und der Ländergemeinschaft finanziert werden, sollen die Länder in die Lage versetzen, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten.

Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befinden, haben ihre Sanierungsberichte vorgelegt. In den Berichten stellen die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnah-men zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme bis 2016 dar.

Der Stabilitätsrat begrüßt, dass die vier Länder die vereinbarten Sanierungsprogramme erfolgreich umgesetzt haben. Er stellt fest, dass sich die Haushaltssituation in Berlin und in Schleswig-Holstein seit Abschluss der Sanierungsvereinbarungen im Jahr 2011 entscheidend verbessert hat. Der Stabilitätsrat ist der Auffassung, dass beide Länder die  Grundlagen dafür geschaffen haben, ihre Sanie-rungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abzuschließen und die Schuldenbremse ab 2020 aus eigener Kraft einzuhalten. Dies setzt voraus, dass sie auf Konsolidierungskurs bleiben.

Um die weiter notwendigen Konsolidierungsanstrengungen in Bremen und im Saarland bis 2020 kontinuierlich begleiten zu können, hält der Stabilitätsrat eine Verlängerung der Sanierungsvereinbarungen mit diesen Ländern im Herbst 2015 für erforderlich. Der Stabilitätsrat wird in seiner Herbstsitzung auch überprüfen, ob Bremen seinen Konsolidierungskurs entsprechend den Beschlüssen vom Dezember 2013 und 2014 verstärkt hat.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter:

http://www.stabilitaetsrat.de/